Motorschaden direkt nach Werkstattbesuch

  • Ich habe mir im Oktober 2014 einen Neuwagen gekauft, mit dem ich durchweg Probleme habe und für dessen Reparatur ich nun ca. 10.000 Euro bezahlen soll. Ich versuche meinen Fall hier so kompakt wie möglich darzulegen.


    Im Frühjahr 2015 bekam ich das erste Mal Post von Renault. Wie Ihr sicherlich wisst: Insgesamt gab es 3 Rückrufaktionen von Seiten des Herstellers. Unter anderem ging es um einen Fehler am Stoßdämpfer. Der Motor war bei keiner der drei Rückrufaktionen betroffen.


    Kurz darauf traten zum ersten Mal Probleme am Motor auf: Der Wagen gab von alleine Gas. Im Leerlauf ging die Drehzahl bis zum Anschlag nach oben. Ich habe mein Auto umgehend in die Werkstatt gebracht und dabei auch die Reparaturen im Zuge der Rückrufaktionen durchführen lassen.


    Kleine Randnotiz: Dabei wurde festgestellt, dass an meinen Vorderreifen (an denen die Stoßdämpfer nicht korrekt eingestellt waren) das Profil auf der Innenseite komplett abgefahren war. Das waren neue Reifen, die ich erst vier Monate vorher draufgezogen hatte. Einen Tag nach der Reparatur der Stoßdämpfer hatte ich einen neuen Satz Reifen aufgezogen, die sich nach wie vor in einem einwandfreien Zustand befinden. Renault weigerte sich dennoch, mir bei dem Kauf der neuen Reifen in irgendeiner Weise finanziell entgegenzukommen. Auch ein später gestellter Kulanz-Antrag wurde abgelehnt. Begrünung: Das abgefahrene Profil (an beiden Seiten) stehe in keinem Zusammenhang mit den defekten Stoßdämpfern. Auf meinen Hinweis, dass das Problem seit der Reparatur aber nicht mehr auftritt, wurde nicht eingegangen.


    Am Motor selber wurde während dieses ersten Werkstatt-Aufenthalts ein defekter/gerissener/geplatzter Schlauch festgestellt. Garantiefall, ich musste dafür nichts bezahlen. Allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon 25.000 km auf dem Tacho, bei 20.000 km wäre die erste Inspektion fällig geworden. Die Werkstatt (beim dazugehörigen Autohaus habe ich mein Auto gekauft) teilte mir mit, dass Renault die Kosten nur übernimmt, wenn ich jetzt sofort die Inspektion mache. Das habe ich getan, Renault hat die Kosten übernommen, der Fall war damit vorerst erledigt. Falls sich jemand fragt, warum ich ursprünglich keine Inspektion machen wollte: Das ist mittlerweile mein drittes Auto von Renault, ich habe vom aktuellen Modell alle Vorgängermodelle gefahren und bin von der Robustheit begeistert. Beide Fahrzeuge hatten ohne große Probleme die 300.000-km-Marke geknackt. Ich ging davon aus, dass ich auch mein aktuelles Modell in einen ähnlichen Bereich bekomme, und da für mich ein Weiterverkauf nicht infrage kommt, muss ich mein Fahrzeug nicht „scheckbuch-pflegen“, so mein Gedanke.


    Ende November 2015 hatte ich dann die erste Panne, ca. 250 km von meinem Wohnort entfernt. Das „Kühlwasser“- sowie das „Stop!“-Symbol leuchteten auf. Ich hielt umgehend an und rief den ADAC (mit der Assistance hatte ich mich zu dem Zeitpunkt noch nicht auseinandergesetzt). Der stellte fest, dass Kühlwasser zwar im Behälter vorhanden ist, aber das Kühlwasser nicht im Motor ankommt (bei meinem Modell befindet sich der Motor unter dem Kofferraum, also hinten). Mein Auto kam für drei Tage in eine Renault-Vertragswerkstatt. Ich musste währenddessen 2 Nächte auf eigene Kosten im Hotel übernachten, aber das nur am Rande. Als Ursache für den Defekt wurde die Wasserpumpe ausgemacht, die ausgetauscht wurde. Garantiefall, Renault übernahm die Kosten für die Reparatur und die neue Wasserpumpe.


    Wenige Tage später trat das exakt gleiche Problem erneut auf: „Kühlwasser“- und „Stop!“-Symbol leuchten auf, ich hielt wieder umgehend an, der Pannen-Ort befand sich dieses Mal unweit meines Wohnortes. Statt dem ADAC rief ich die Assistance. Mein Auto wurde zu meiner Haus-Werkstatt abgeschleppt, bei dem ich das Auto gekauft hatte, und stellte mir kostenlos für 3 Tage einen Mietwagen zur Verfügung. Meine Haus-Werkstatt konnte am Auto keinen Fehler finden und vermutete, das beim Austausch der Wasserpumpe nicht sauber gearbeitet worden sein könnte. Letztendlich wurde somit lediglich das Kühlsystem entlüftet/gereinigt. Garantiefall, die Kosten übernahm Renault.


    Anfang Dezember 2015, also wieder nur ein paar Tage später, das gleiche Prozedere, etwa 500 km von meinem Wohnort entfernt: „Kühlwasser“- und „Stop!“-Symbol leuchteten auf, ich hielt umgehend an und rief die Assistance an, die mich zur nächsten Vertragswerkstatt abschleppen ließ. Ich bekam wieder für 3 Tage einen kostenlosen Mietwagen zur Verfügung gestellt. 2 Tage später teilte mir die Vertragswerkstatt mit, dass sie keinen Fehler finden können und sie das Kühlsystem entlüften/reinigen würden. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass das erst getan wurde und es daran ja offensichtlich nicht liegen würde. Da ich 2 Tage später ohnehin für 3 Wochen in den Urlaub fliegen sollte, habe ich den Vorschlag gemacht, dass ich das Auto für eben diese 3 Wochen vor Ort lasse und sie sich damit einmal etwas näher mit dem Problem beschäftigen sollen. Es war ohnehin wieder ein Garantiefall, Renault übernahm also erneut die Kosten.


    Meine Nerven waren zu diesem Zeitpunkt bereits am Ende. Ich habe einen Kulanz-Antrag gestellt, ob Renault die Kosten für meine 500 km Anreise übernimmt, um mein Auto abzuholen, der jedoch abgelehnt wurde. Nach mehreren Telefonaten erklärte sich Renault zumindest bereit, 50 Prozent der Benzinkosten zu übernehmen.


    Der absolute Hammer kam dann aber, als ich mein Auto in Empfang nahm. Der Meister der (großen und anscheinend namhaften) Vertragswerkstatt teilte mir mit, dass man zwar 10 Stunden lang an dem Auto gearbeitet habe und alles nach einem eigens von Renault ausgearbeiteten Protokoll untersucht habe, man aber keinen Fehler gefunden habe. Wieder wurde nur das Kühlsystem entlüftet/gereinigt – und letztendlich stand mein Auto knapp 3 Wochen lang unberührt auf dem Werkstatt-Parkplatz. Verschenkte Zeit! Mein Hinweis, dass das Problem wohl in Kürze wieder auftreten werde, ließ der Kfz-Meister unbeachtet. Er entgegnete, dass man ja eine 8 km lange Probefahrt gemacht hätte, bei der das Problem nicht wieder aufgetreten sei.


    Natürlich ließ die vierte Panne nicht auf sich warten – und die kam noch auf der Rückfahrt von der Werkstatt zu meinem Wohnort. Etwa nach 300 km gefahrener Strecke. 3 Stunden zuvor stand das Auto sozusagen noch in der Werkstatt. Wieder leuchteten „Kühlwasser“- und „Stop!“-Signal auf, ich hielt umgehend an und rief die Assisstance. Neu war dieses Mal, dass auch Rauch aus dem Motorraum austrat. Für 3 Tage wurde mir ein Mietwagen zur Verfügung gestellt. Mein Auto wurde zur nächsten Vertragswerkstatt abgeschleppt.


    Auch dort wollte man zunächst mit der Entlüften/Reinigen-Masche kommen, nach dem Erzählen dieser Geschichte schaute man aber etwas genauer hin. Dieses Mal war ich in einer kleinen Vertragswerkstatt gelandet, die mir klar machte, dass man sich um mein Fahrzeug frühestens in 2 Wochen kümmern könne. Ein Transfer zu meiner Haus-Werkstatt war nicht möglich, da auch diese angab, momentan ausgebucht zu sein.


    Nach mehreren zähen Telefonaten mit der Renault-Kundenbetreuung wurde mir zumindest eingeräumt, dass man mir den Mietwagen noch etwas länger zur Verfügung stellt. Ein genaues Datum für die Rückgabe wurde nicht vereinbart. Trotz telefonischer Aufforderung hat mir weder die Kundenbetreuung noch die Mietwagenfirma etwas Schriftliches zukommen lassen.


    Anschließend erhielt ich 1x pro Woche eine Rückmeldung von der Werkstatt, in dem mein Auto steht. Tenor jedes Mal: „Der Fehler ist noch nicht gefunden, der Mietwagen muss verlängert werden.“ Ich ging davon aus, dass die Werkstatt dies regelt.


    Inzwischen steht mein Auto seit 4 Wochen in der Werkstatt. Heute kam nun der Anruf, dass der Motor einen Schaden genommen hat und dieser ausgetauscht werden muss. Kostenpunkt: 10.000 Euro. Dieses Mal will Renault die Kosten jedoch nicht übernehmen. Begründung: Die erste Inspektion kam 5000 km zu spät. Damit könne es sich nicht um einen Garantiefall handeln.


    Zweiter Punkt: Fast zeitgleich hat sich auch die Mietwagenfirma bei mir gemeldet. Renault weigert sich, die Kosten für die Anmietung zu übernehmen. Ich habe den Mietwagen umgehend bei der nächsten Station abgegeben. Man fordert von mir einen Betrag von rund 1000 Euro.


    Da ich weiß, dass ich von Renault nichts mehr zu erwarten habe, und da ich das Vertrauen in mein Auto komplett verloren habe, ziehe ich nun einen Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Ich habe dies bereits bei meinem Autohaus durchsickern lassen, aber man hat mir gesagt, dass ich da keinerlei Chance hätte. Da die erste Inspektion zu spät gekommen sei, müsse ich jetzt beweisen, dass der Motorschaden nicht selbstverschuldet sei, und das sei unmöglich. Das würde schon damit anfangen, dass ich nachweisen muss, dass immer genügend Kühlwasser im Behälter gewesen sei. Allerdings hat der Renault-eigene Pannen-Service ja jedes Mal einen Pannenhelfer (meist ADAC) vorbeigeschickt, dessen erster Blick natürlich in den Behälter ging, der immer voll war.


    Vielleicht kann mir jemand bei folgenden Fragen helfen:


    -Wie hoch seht Ihr die Chancen, den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzubekommen? Das geht natürlich nur mit einem Rechtsanwalt.
    -Wenn der Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich ist, kann ich dann zumindest die 500 km von meinem Wohnort entfernte Werkstatt belangen, auf dessen Hof mein Auto noch 3 Stunden vor der finalen Panne stand? Immerhin darf ich doch von einer Vertragswerkstatt verlangen dürfen, dass ich mit einem (angeblich) reparierten Auto wieder nach Hause fahren kann.
    -Welche Chancen habe ich bei der Angelegenheit mit der Mietwagenfirma?

  • Wie schon besprochen, hilft in diesem bedauerlichen Fall wohl wirklich nur die Beauftragung eines Fachanwaltes. Das ist wirklich ziemlich bitter...

  • Inspektion wäre schon wichtig gewesen,ohne Anwalt geht wohl nix.
    Für die Reperaturkosten bekommst du ja neuen Twingo.


    Dori

  • Hallo NullSiebenElf,


    ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube, dass du ganz gute Chancen hast, vor Gericht erfolgreich zu sein.
    Da du ja die Inspektion nachgeholt hast und Renault das für ok befunden hat, sonst hätten Sie die Garantie ja nicht übernommen, können die sich nicht ganz so leicht rausreden.
    Die Pannen und der Motoerschaden sind ja erst nach der "verspäteten" Inspektion aufgetreten. Somit sollte nach meinem Rechtsverständnis die Beweislast bei Renault liegen.
    Allerdings solltest du schon belegen können, dass Renault bei der Übernahme der Garantie, die verspätete Inspektion bekannt war.
    Aber bitte nicht auf meine Aussage berufen, das ist nicht juristisch untermauert und basiert nur auf meinem Bauchgefühl.
    An deiner Stelle würde ich als erstes versuchen über den ADAC oder evtl. den Verbraucherschutz eine Rechtsberatung zu bekommen und anschließend einen Fachanwalt einschalten.


    Aber selbst wenn du Recht bekommst, wirst du auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben ;(


    In Sachen der Mietwagenfirma, ist vermutlich erst mal ausschlaggebend wer diese beauftragt hat. Wurde diese von Renault beauftragt, sollte auch Renault die Kosten übernehmen und muss sie dann bei dir einfordern. Warst jedoch du der Auftraggeber ist die Sachlage genau anders herum.


    gruß Olli

  • Jap, sowas ist echt Kraasss.
    Nur Merkwürdig das die zuvor Durchgeführten Reparaturen übernommen wurden, und jetzt wo der Motorschaden da ist wird es verweigert. Sehr komisch.


    Aus Sicht von Renault ist das eine kluge Strategie. Bei den vergleichsweise läppischen Werkstatt-Aufenthalten hat man das akzeptiert, bei einem Motorschaden sucht man aber nach dem Haar in der Suppe. Die Frage ist: Muss Renault die überzogene Inspektion auch jetzt akzeptieren, wenn das auch zuvor 3x gemacht wurde? Schließlich konnte ich auch jetzt beim Motorschaden auf die Assistance zurückgreifen, was ja nur bei korrekten Inspektionen möglich ist.


  • Ich gehe schon davon aus, dass bei Renault eine Datenbank hinterlegt ist, aus der bei jedem Anruf (v.a. bei der Assistance) ersichtlich ist, ob jemand Garantie-Anspruch hat oder nicht. Sonst könnte da ja jeder anrufen und sich bei einer Panne abschleppen lassen. Außerdem stand auf jeder Rechnung im Kosten-Feld der Zusatz "Garantie", wodurch am Ende 0,00 Euro unter dem Strich stand. Keine Werkstatt lässt einen ja ohne zu bezahlen vom Hof fahren, erst recht keine fremde wie in meinen Fällen.


    Die Mietwagenfirma wird von der Assistance (Axa) beauftragt, bei der Fahrzeug-Übergabe steht aber mein Name auf dem Zettel und ich muss auch unterschreiben, allerdings keine Kaution hinterlegen (wie sonst üblich, wenn man einen Mietwagen anmietet).