Und wo steht, dass diese nicht während der Fahrt eingeschaltet sein dürfen?
Moin, es darf nicht ausschließlich mit Standlicht gefahren werden:
Fahren mit Standlicht: Ist das erlaubt?
Sie können unter bestimmten Umständen mit Fernlicht und mit Abblendlicht fahren – für Standlicht gilt das in Deutschland nicht. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt in § 17 eindeutig: [Blockierte Grafik: https://www.bussgeldkatalog.or…mit-standlicht-fahren.jpg]Bei Dunkelheit dürfen Sie nicht mit Standlicht fahren – mit Fernlicht übrigens auch nicht, wenn Sie jemanden dadurch behindern.
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Verstoßen Sie gegen diese Regelung, werden Sie in der Regel mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Das darin geforderte Bußgeld hängt in seiner Höhe davon ab, ob Sie jemanden gefährdet haben oder ob es zu einer Sachbeschädigung durch das Fahren mit dem Standlicht gekommen ist. War nichts dergleichen der Fall, werden üblicherweise 10 Euro fällig. Bei zusätzlicher Gefährdung kommen 15 Euro auf Sie zu. Zieht der Verstoß eine Sachbeschädigung nach sich, weist der Bescheid in der Regel ein Bußgeld von 35 Euro aus. Diese Beträge verstehen sich zuzüglich der Gebühren für den Bußgeldbescheid.
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