Beiträge von dc_01

    unabhängig davon habe asymetrisch auch seinen sinn wenn das fahrzeug dadurch beseres fahrverhalten hat.

    da stimme ich dir vollkommen zu, aber gerade beim GT habe ich den eindruck, dass hier das fahrverhalten der optik geopfert wurde. die originalen 17" sehen sehr schön aus, das fahrverhalten ist durch den extemen niederquerschnitt aber
    alles andere als komfortabel im vergleich zu 15". von daher denke ich, dass es auch sinn machen kann symmetrische bereifung zu fahren. ich denke, da macht nur der versuch kluch...

    so, hatte den TÜV hessen angeschrieben und schon am folgetag eine antwort bekommen. demnach sind reifenkombinationen / größen, die in der ABE aber nicht in den papieren eingetragen sind, nur dann eintragen zu lassen, wenn explizit darauf hingewiesen wird ( zusatz A01 ) . bei allen anderen kommt der zusatz TV5 zum tragen , der besagt, dass eine unbedenklichkeitsbescheinigung von entweder kfz-hersteller oder reifenhersteller vorzulegen bzw. mitzuführen ist. also hab ich dann mal bei hankook nachgefragt, weil meine frau hat hankook winterreifen auf ihrem GT, deren format laut ABE der felgen NICHT nach A01 einzutragen ist, und siehe da, innerhalb von einer stunde hatte ich besagte unbedenklichkeitsbescheinigung per mail. ist also doch weniger kompliziert als es auf den ersten blick erscheint.


    als nächstes würde mich interessieren, wie man symmetrische bereifung eingetragen bekommt, also vorne und hinten die gleichen reifen. weil durch diese asymmetrie ist es erheblich schwerer. passende reifen zu bekommen.


    schaun mer ma...

    evtl. findest du ja einen halter bei ebaz kleinanzeigen oder so für kleines geld. bei ali express hab ich noch nicht bestellt, aber auch nix negatives gehört von denen, die das schon gemacht haben

    ich hoffe ja, dass 2018 solche LED lampen mit betriebserlaubnis kommen. selbst der ADAC ist von deren vorteilen überzeugt: langlebigkeit, erschütterungsfest, besseres licht, sparsamer

    wenn der händler die halterung verlegt hat und auch den stöpsel, dann soll er in die puschen kommen und dir die teile besorgen. wie er da macht, kann dir doch egal sein.

    und für den GT meiner frau muss ich das dann auch noch eintragen lassen, da sind die gleichen felgen drauf.


    nachtrag: es gibt noch den allgemeinen teil der ABE. dort steht nun:


    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
    der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    (FZV) nicht erforderlich.


    bleibt noch zu klären, was sich dann aus dem hinweis TV5 ergibt.


    man ist das kompliziert

    ich muss nochmal schauen, was genau jetzt im tüv bericht steht. ich war nur froh, dass ich den bekommen habe und nix umgebaut werden musste. eine freigabe von renno für andere reifengrößen wird es mit sicherheit nicht geben, warum auch. das kann höchstens der reifenhersteller machen, aber der wird auch nicht wissen, welche felgen es für welches fahrzeug gibt und daher auch nichts tun. ich werde mal den tüv anmailen und fragen was es mit TV5 so auf sich hat.