@Marco wobei du da differenzieren musst unter Unfallschaden und Bagatellschaden.
Rechtlich wird feinsinnig zwischen Unfallschaden und Bagatellschaden unterschieden. Auch ein Bagatellschaden wie ein Parkrempler entsteht durch einen Unfall, gilt aber nicht als Unfallschaden.
"Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder 'unfallfrei' wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und 'Schönheitsfehler'‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.“ Ein Kratzer oder eine herausgedrückte Delle sind Bagatellschäden, aber alles, was man schon umgangssprachlich als Unfall bezeichnen würde, nicht mehr.
Darum kann man hier nicht so einfach von einem versteckten Unfallschaden sprechen sondern müsste da eine Expertise erstellen lassen. Kosten Nutzen sei da mal dahin gestellt.
Ich würde die Stelle mit einem spot repair reparieren und gut ist.