Ich habe jetzt das Internet und das Forum durchsucht, aber nichts gefunden was meine Frage zur Hochvoltbatterie und den Garantiebedingungen klärt.
Renault gibt 8 Jahre oder 160 000 km Garantie auf den Hochvoltakku. Dann darf die Kapazität 70 % nicht unterschreiten. Soweit alles gut verständlich.
Aber: Was muss man tun, um in den Genuß dieser Garantie zu kommen?? Das finde ich nirgens. Mit "was" beziehe ich mich auf die Standardinspektionen. Müssen die nach Ende der zweijährigen Garantiezeit durchgeführt werden, um am Ende auch eine Garantie von 8 Jahren auf den Akku zu haben?
Meiner wir im November 3 und dann sind die zweijährige Standardgarantie und die einjährige Zusatzgarantie (kostete extra) vorrüber. Habe eigentlich nicht vor jedes Jahr 190 Euro für nichts zu bezahlen.
Hatte letztlich das Quiechen der Trommelbremse bei Nässe reklamiert und mir wurde sofort gesagt das dies nicht mit der Garantie abgedeckt ist. Habe selbst eine Abhilfe gefunden: 2x stark bremsen.
Mir würde es nach 3 Jahren reichen, wenn der TÜV den Twingo für OK befindet.