Die Lebensdauer ist in der Auktion mit, wie ich finde, nur 450h angegeben. Wie sieht da die Gewährleistung aus. Liegt dann ein Sachmangel vor, wenn die Birne innerhalb der ersten 6 Monate ausfällt. Also im Sinne von vorzeitigem Verschleiß?
Im Baumarkt wollte man mich mal zurückweisen mit dem Hinweis, dass es sich um ein Verschleißprodukt handle. Daraufhin konterte ich, dass für die Birne also mindestens die gesetzliche Sachmängelhaftung (ohne Beweislastumkehr) von 6 Monaten gilt. Fällt die Birne innerhalb dieser Zeit aus, ist von vorzeitigen, übermäßigem Verschleiß auszugehen. -> Die Dame hat mir die Birne dann ersetzt. Es ging dabei aber um eine Energiesparlampe, die üblicherweise länger als 6 Monate durchhält.