Hallo NullSiebenElf,
ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube, dass du ganz gute Chancen hast, vor Gericht erfolgreich zu sein.
Da du ja die Inspektion nachgeholt hast und Renault das für ok befunden hat, sonst hätten Sie die Garantie ja nicht übernommen, können die sich nicht ganz so leicht rausreden.
Die Pannen und der Motoerschaden sind ja erst nach der "verspäteten" Inspektion aufgetreten. Somit sollte nach meinem Rechtsverständnis die Beweislast bei Renault liegen.
Allerdings solltest du schon belegen können, dass Renault bei der Übernahme der Garantie, die verspätete Inspektion bekannt war.
Aber bitte nicht auf meine Aussage berufen, das ist nicht juristisch untermauert und basiert nur auf meinem Bauchgefühl.
An deiner Stelle würde ich als erstes versuchen über den ADAC oder evtl. den Verbraucherschutz eine Rechtsberatung zu bekommen und anschließend einen Fachanwalt einschalten.
Aber selbst wenn du Recht bekommst, wirst du auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben
In Sachen der Mietwagenfirma, ist vermutlich erst mal ausschlaggebend wer diese beauftragt hat. Wurde diese von Renault beauftragt, sollte auch Renault die Kosten übernehmen und muss sie dann bei dir einfordern. Warst jedoch du der Auftraggeber ist die Sachlage genau anders herum.
gruß Olli