Bei der Erstzulassung wird die Kfz-Steuer festgesetzt und bleibt bis zum Lebensende des Autos bestehen (Bestandsschutz). Wenn sich im Laufe der Jahre Änderungen in der Besteuerung des ein oder anderen Modells aus politischen Gründen ergeben, gelten diese nur für ab dann neu zugelassene Fahrzeuge.
Und da mittlerweile der Schadstoffausstoss (Verbrauchsdaten) nicht mehr nur nach der Motorisierung, sondern auch nach dem je nach Ausstattung unterschiedlichen Gewicht des Fahrzeugs berechnet wird, ist die Festsetzung der Kfz-Steuer individuell für jedes Fahrzeug - trotz gleicher Motorisierung. Dadurch ist ein aktueller Twingo Sce75 bei Erstzulassung am heutigen Tag teurer, als ein Sce75 bei Erstzulassung 2020. Siehe hierzu Kfz-Steuer-Rechner.
Zitat
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz hat sich geändert. Seit dem 1. Januar 2021 gelten für ab diesen Stichtag erstmals zugelassene Pkw neue Tarife, die den CO2-bemessenen Teil der Steuer betreffen. Die Besteuerung der vorher erstzugelassenen Pkw ändert sich dadurch nicht.
Früher wurden die Steuern viele Jahre nicht angepasst. In der heutigen Zeit ist der Anpassungsintervall deutlich kürzer. Somit erhält man den Eindruck, dass die Steuer willkürlich ist. Ist sie aber nicht.