Ich würde auf jeden Fall den Vorbesitzer kontaktieren. Und im Extremfall ist der vor Gericht zur Wahrheit verpflichtet.
Persönliche Anmerkung:
Rechtschutzversicherer sind auch nur.......
Ich war fast 40 Jahre bei der ARAG versichert. Hatte dann das Pech 3 X Hilfe zu benötigen, wobei ich 2 X gewonnen hatte (das dritte Mal war ein Arbeitsrechtsstreit was im Vergleich geendet hatte)
rausgeschmissen haben sie mich dennoch wegen zu häufiger Schadensregulierung.
Also... weshalb die Rücksichtnahme?