oder dein Wagen hat eine sog. Fahrlichtschaltung, bei der das Tagfahrlicht mit den Hauptscheinwerfern dargestellt wird, dann dürfen die Rückleuchten an sein.
Die ganzen Lichtregularien beziehen sich auf zusätzliche, nicht in Verbindung mit den Hauptscheinwerfern stehenden, Leuchten.
Das kann natürlich sein. Ich werd mich mal schlau machen. Schließlich will ich unseren Twingo so codieren dass die Rückleuchten immer an sind.
Wäre blöd wenn meine Tochter in einer Verkehrskontrolle von nix weiß.