Die NoVA errechnet sich aus der CO2 Emission, die aus dem NEFZ ermittelt wird.
Da gibt es wieder eine nette Berechnungsformel:
(CO2-Emissionswert in Gramm je Kilometer minus 90 Gramm) dividiert durch fünf (plus 20 Euro je Gramm CO2 über 250g/km) minus entsprechenden Abzugsposten.
Wobei: Abzugsposten für Dieselautos 350 Euro, für andere Autos 450 Euro
Also also Beispiel für einen Kompaktwagen:
Nettokaufpreis: 15.000 Euro (ohne Steuer)
Benzinmotor mit einem CO2-Ausstoß von 140 g CO2/km
Berechnung des Steuersatzes:140 minus 90 g CO2/km = 50 dividiert durch 5 = Steuersatz 10%
Berechnung der Steuer im Jahr 2014:15.000 Euro mal 10% = 1.500 Euro minus 450 Euro = NoVA 1.050 Euro
Eh klar kommt noch die Mehrwertsteuer drauf...
Und beim Twingo:
Nettokaufpreis: 10.000 Euro (ohne Steuer)
Benzinmotor mit einem CO2-Ausstoß von 99 g CO2/km
Berechnung des Steuersatzes:99 minus 90 g CO2/km = 9 dividiert durch 5 = Steuersatz 2%
Berechnung der Steuer im Jahr 2014:10.000 Euro mal 2% = 200 Euro minus 450 Euro = NoVA 0 Euro
Trotzdem: die 20% Mehrwertsteuer kommt noch drauf...
Und als schlimmes Beispiel:
Nettokaufpreis: 50.000 Euro (ohne Steuer)
Dieselmotor mit einem CO2-Ausstoß von 240 g CO2/km
Berechnung des Steuersatzes:240 minus 90 g CO2/km = 150 dividiert durch 5 = Steuersatz 30%
Berechnung der Steuer im Jahr 2014:50.000 Euro mal 30% = 15.000 Euro minus 350 Euro = NoVA 14.650 Euro