Hallo, der Verbauer des Fahrwerks muss nur für seine Arbeiten gerade stehen (6 bzw. 12 Monate) und sonst für nichts. Der Hersteller des Fahrwerks nur für seine Komponenten (12-24 Monate) und Renault ist dann komplett raus bei den Teilen die mit denn Fahrwerk zusammen hängen (Querlenker, Domlager, Lenkung usw). Weiter kann es Probleme bei allen Teilen die durch das Fahrwerk negativ beeinträchtigt werden geben > klappern, lose Halter/ Teile, Spaltmaße, Risse im Lack..... Hier kann Renault einfach sagen, dass diese durch ein nicht freigegebenes, serienmäßiges Fahrwerk kommen könne und die Garantie ablehnen (wenn es denen der Händler steckt, dass kein originales Fahrwerk verbaut ist). Es kann aber auch sein, dass manche Tuner eine komplette Garantieübernahme, wenn man deren Fahrwerk bei denen einbauen lässt, anbieten. Dies müsste aber gesondert, schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden. Ggf. wäre zu überlegen ob man das von Renault angebotene Twin 4 FUN Fahrwerk von einem Renault Händler verbauen lässt. Da es sich hier um originales Zuvehör handelt müsste soweit nichts weiter angegeben erhalten bleiben.