Jetzt bist du gefragt auf den Tisch zu hauen.
Es geht hier ja nicht gerade um Peanuts, sondern um Kosten von 2.000 Euro. Wenn Du den Wagen defekt verkaufst, sogar um noch mehr.
Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt gehen und zumindest mal einen abgesprochenen fundierten Brief aufzusetzen, der klarstellt, dass das "falsche" Öl und die Wartungen nix mit dem defekten elektronischen Bauteil im Abgaskrümmer zu tun haben können. Soweit sollte selbst Renault denken können! Notfalls biete Ihnen doch, bei Übernahme der Kosten durch Renault, die Erstellung eines Gutachtens an.
Die Sinnlosigkeit Kulanz bei einem ungeölten Teil, wegen Verwendung eines nicht freigegebenen (eigentlich nicht falschen) Öls zu verweigern, ist lachhaft. Da würde selbst ein Richter, der keine Ahnung von Autos hat drüber lachen.
Davon abgesehen hat bei den meisten Fahrzeugen bei solch einem Defekt nur der Austausch des Komplettteils geholfen nur in seltenen Fällen ein Update. Somit wäre die Reparatur auch bei Verwendung des richtigen Öls erforderlich gewesen. Sie hätte sogar, wenn die Werkstätten eine richtige Diagnose angestellt hätten, viel früher, noch während der Garantie, erfolgen können.
Da Kulanz wie auf dem Basar ist, solltest Du auch Kackfrech über den Anwalt die volle Kostenübernahme durch Renault verlangen, da der Mangel in der ersten Werkstatt, einer offiziellen Renaultvertretung, nicht innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung richtig identifiziert wurde. Drohe auch ruhig mit dem ADAC und dem AvD - die haben viel Einfluss und vor allem brauchen die immer mal wieder kleine Artikel für ihre netten Zeitschriftchen.
Aber bitte, lass Dich nicht mehr weiter an der Nase herumführen, hab den Mut und folge meinem Rat: HAU AUF DEN TISCH
Gruß
GTler