Beiträge von GTler

    Das R1234yf ist erst seit 2017 Pflicht!
    Somit sind ältere Modelle, auch vom Twingo, mit dem guten alten 134a befüllt worden. Ist bei den negativen Eigenschaften des neuen Mittels, von Brennbarkeit bis Reaktion hin zur Flusssäure, auch verständlich.
    Ich finde schade, dass man hier nicht CO2 oder Propan nimmt. Propan nimmt man in Australien schon seit Jahrzehnten mit Kosten von ein paar Euro pro Kilo. Das R1234yf kostet bis zu 200 Euro das Kilo.


    Wartung, … weil dem Kühlmittel in der Regel auch das Schmiermittel für den Kompressor beigefügt wird. Aber das ist auch irgendwann mal weg oder alt. Wenn die Kühlleistung nachlässt, dann sofort hin zur Werkstatt. Ansonsten kann ich jedem nur empfehlen regelmäßig, also alle 4 Jahre, die 50 bis 70 Euro zu investieren. Der Ölwechsel beim Auto kostet wesentlich mehr und sollte jedes Jahr gemacht werden.


    Gruß


    GTler

    stinkt auch, mal doll mal gar nicht

    Mal die/den Beifahrer*in überprüft?
    Wie siehts mit dem Vordermann aus - defekter KAT?
    Ansonsten würde ich mal eine Desinfektion empfehlen, inklusive Klimawartung.
    Klimawartung in der Regel alle 4 Jahre:
    Flüssigkeit raus, Trockner tauschen, Anlage Vakuumieren - Dichtheitsprüfung, neu befüllen - inklusive Kontrastmittel. Hierbei lieber ein paar Gramm mehr, als zu wenig.


    Liste:
    'BEHR Hella - Füllmengenliste'


    Es gibt sogar zwei verschiedene Mittel R123yf und R134a!


    Eventuell wurde zwar R134a aufgefüllt, aber nur 430 Gramm davon. Dann wäre die Kühlleistung geringer und die Anlage könnte sogar anfangen zu gluckern.

    Kosten ist der falsche Begriff. Streitwert wäre richtig.


    Ich fahre nicht groß auf, ich versuche darauf hinzuweisen, dass es ratsam ist einen Rechtsanwalt einzuschalten, der die Sache, auch anhand der Unterlagen, mal gründlich prüft.
    Auch versuche ich zu zeigen, dass ein Anwalt keine Millionen kostet und sich 100 bis 150 Euro lohnen können, wenn man dafür 2.000 Euro spart.


    Wenn der Fehler beim ersten Werkstattbesuch nicht behoben wurde und dort während der Gewährleistung aufgetreten ist, dann könnte man da schon noch was machen. Insbesondere wenn einem die Werkstatt Mist erzählt und dadurch Zeit verschleppt hat.
    Aber das ist auch genug von mir, es ist an der Knutschkugel.

    Kurzer Nachtrag, bei einem Brief von einem Anwalt (Kosten 3000 Euro) habe ich damals 75 Euro bezahlt, inklusive Erstberatung, die meist Kostenfrei ist.
    Die 75 Euro habe ich außergerichtlich vom Gegner zurück bekommen.


    Anderer Fall, Streitbetrag 1500 Euro, Kosten Rechtsanwalt auch 75 Euro. Die musste ich tragen und das gerichtliche Verfahren wurde vom Gegner bezahlt.

    Jetzt bist du gefragt auf den Tisch zu hauen.

    Es geht hier ja nicht gerade um Peanuts, sondern um Kosten von 2.000 Euro. Wenn Du den Wagen defekt verkaufst, sogar um noch mehr.


    Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt gehen und zumindest mal einen abgesprochenen fundierten Brief aufzusetzen, der klarstellt, dass das "falsche" Öl und die Wartungen nix mit dem defekten elektronischen Bauteil im Abgaskrümmer zu tun haben können. Soweit sollte selbst Renault denken können! Notfalls biete Ihnen doch, bei Übernahme der Kosten durch Renault, die Erstellung eines Gutachtens an.
    Die Sinnlosigkeit Kulanz bei einem ungeölten Teil, wegen Verwendung eines nicht freigegebenen (eigentlich nicht falschen) Öls zu verweigern, ist lachhaft. Da würde selbst ein Richter, der keine Ahnung von Autos hat drüber lachen.
    Davon abgesehen hat bei den meisten Fahrzeugen bei solch einem Defekt nur der Austausch des Komplettteils geholfen nur in seltenen Fällen ein Update. Somit wäre die Reparatur auch bei Verwendung des richtigen Öls erforderlich gewesen. Sie hätte sogar, wenn die Werkstätten eine richtige Diagnose angestellt hätten, viel früher, noch während der Garantie, erfolgen können.


    Da Kulanz wie auf dem Basar ist, solltest Du auch Kackfrech über den Anwalt die volle Kostenübernahme durch Renault verlangen, da der Mangel in der ersten Werkstatt, einer offiziellen Renaultvertretung, nicht innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung richtig identifiziert wurde. Drohe auch ruhig mit dem ADAC und dem AvD - die haben viel Einfluss und vor allem brauchen die immer mal wieder kleine Artikel für ihre netten Zeitschriftchen.


    Aber bitte, lass Dich nicht mehr weiter an der Nase herumführen, hab den Mut und folge meinem Rat: HAU AUF DEN TISCH


    Gruß


    GTler