Umso besser.
Grundsätzlich haben Verbraucher gem.§ 434 BGB einen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten, die auf 12 Monate verkürzt werden kann (Beweislastumkehr nach 6 Monaten beachten),
Eine Garantie ist ein freiwilliges versprechen des Herstellers und kann an Bedingungen geknüpft sein. Bei der Neuwagengarantie wäre das die Wartung nach Herstellervorgaben, die der Kunde ggf. nachweisen müsste.
"Klugscheißer-Modus an" :
Bei Neuware 24 Monate Gewährleistung, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Bei Gebrauchtware auch 24 Monate, wie bei neu, hier kann allerdings auf 12 Monate verkürzt werden. Bei Neuware ist die Verkürzung nicht möglich.
Beides nur gültig zwischen Gewerblich und Privat, zwischen Händlern ist ein kompletter Ausschluß bei neu und gebraucht möglich.
Wird immer interessant, wenn man einen Firmenwagen als privat kauft (z. B. den Porsche, den ein Arzt auf seine Praxis zugelassen hat). Der ist dann auch gewerblicher Verkäufer.
Ansonsten passt es
"Klugscheißer-Modus aus"