Beiträge von Ralph68

    Wenn ich mich recht erinnere, ist der Online-Preis erst bestätigt, wenn vom Händler der Vertrag entsprechend ausgeführt und von beiden Parteien unterschrieben wurde.


    So lange der Preis und Konditionen nicht vertraglich fixiert sind, ist das ein unverbindliches Angebot des Onlinevermittler.


    Der Vertrag kommt aber immer vom Autohaus bzw. Autohändler.

    Normal geht der Onlinepreis auch fast beim Händler. Im endefekt kaufst du den Wagen ja doch bei einem Autohaus nur das der Vertrag Online abgeschlossen wird. Die Plattform und der Händler verdienen beide auch noch was daren, also siehst du was an Rabatt Vorort möglich währe(Theoretisch).Was ich als Haken sehe das die Beratung bei der Bestellung fehlt, wenn du was falsch bestellst oder falsch geliefert bekommst wäre interessant an wen du dich halten musst.

    Du musst dich an den Händler wenden, denn der Kaufvertrag wird vom Händler und nicht dem Onlinevermittler geschlossen. Sobald der Vertrag unterschrieben ist, hat der Vermittler seinen Job beendet. Wie ein Makler..... da beschwerst Du Dich auch beim Vermieter oder Verkäufer der Immobilie.

    darf man das denn?Wird das von den Onlinevermittlern nicht untersagt? ?(


    Hab nur den Preis genannt ("Wenn ich übers Netz bei einem Vertragshändler bestelle bekomme ich etwa den Preis xxxx"), nicht wo oder bei wem. Preisvergleiche sind meines Wissens nach nicht verboten. Zumal es sich bei den Internet-Angeboten ja auch um offizielle Vertragshändler aus DE handelt, und nicht um EU-Importe. Es ist ja immer noch eine Differenz vorhanden, aber wie schon gesagt, leben und leben lassen. Das gehört für mich auch dazu.


    Meiner ist übrigens ein Neuwagen, ohne Kurzzulassung, und auch kein Lagerfahrzeug

    Von meinem Renault-Händler habe ich das auch nie gesagt bekommen und auch nie so ein Gefühl gehabt, habe mich aber vorher einmal für einen Suzuki interessiert, da wurde mir das durch die Blume mitgeteilt.


    Es ist sicherlich richtig, dass das meiste Geld mit der Werkstatt verdient wird, aber die Händler müssen auch eine gewisse Anzahl von Verkäufen pro Jahr schaffen, insofern ist auch das Neuwagengeschäft von Interesse.

    Hatte den GT zuerst auch über das Internet konfiguriert, in meiner Konfiguration wären es dann an die 13.600 Endpreis gewesen (ohne Navi, Schiebedach, mit EDC), also um die 26 %. Bin damit zum Freundlichen vor Ort und habe gefragt, ob er da mithalten kann.Er konnte fast an den Preis rankommen.


    Letztendlich habe ich jetzt nur ein paar Hundert mehr bezahlt. Wenn ich den Tag Urlaub zur Abholung rechne, dazu Reisekosten ubd Sprit für die Abholung in Sachsen oder MeckPom, zahle ich nur etwas mehr als im Net.


    Egal wo du Deinen Twingo kaufst, jeder Händler muss Dir Service machen, dazu gehören auch evtl. Garantie-Arbeiten.


    Allerdings ist der Service bzw. die "Behandlung" besser, wenn du das dort machen lässt, wo Du gekauft hast. Wird zwar niemand öffentlich zugeben, ist aber so. Der Händler wird sich im Regelfall etwas mehr ins Zeug legen.

    Nee @GTler hat schon recht !


    Bei CS auf 130PS http://www.cs-tuning.com/index…leistungsteigerung-453-44


    Und der Auspuff ist nicht von Bastuck.

    Ja, ist im Text versteckt, habs jetzt auch gefunden, Danke.


    Für den Auspuff werden Teile mit Bastuck Haltern verwendet, daher schließe ich, dass der Auspuff auch ein Bastuck ist.


    Auch wenn das Tuning für den Smart zu kaufen ist, muss das nicht unbedingt heißen, dass es für den Twingo legal nutzbar ist, wenn es nicht im Gutachten steht. Ob man es sich "fast" legal aufspielen lässt, aber ohne Eintragung, muss jeder selbst entscheiden. Denn die mögliche Motorgarantie wird dann auch nicht greifen.


    Dass das dem Motor schadet, glaube ich allerdings nicht, solange die originalen Sicherheitsfunktionen nicht ausser Kraft gesetzt werden. Hatte früher schon kleine Motoren mit Chiptuning, wenn es professionell gemacht ist, geht es eher auf Kupplung, Getriebe oder Antriebswellen....