Es ist doch so einfach:
Auto gestohlen und wieder aufgefunden.
In manchen Fällen taucht das gestohlene Fahrzeug wieder auf. Dieser Diebstahlleitfaden erklärt was dann passiert. Ab Eingang der Schadensanzeige bei der Versicherung beginnt eine Wartefrist von einem Monat zu laufen. Das bedeutet, die Versicherung wartet einen Monat lang, ob das gestohlene Fahrzeug wieder aufgefunden wird. Das gestohlene Fahrzeug bleibt bis zum Ablauf der Wartefrist im Eigentum des Versicherten. Wird das gestohlene Fahrzeug wider Erwarten innerhalb der Wartefrist gefunden, ist der Eigentümer, aber verpflichtet es zurückzunehmen. Taucht das gestohlene Fahrzeug gar nicht oder erst nach Ablauf der Wartefrist wieder auf, geht es automatisch in das Eigentum des Versicherers über. Die Versicherung kann als neuer Eigentümer des Fahrzeugs frei entscheiden, was mit diesem geschieht. Sofern noch kein Schadenersatz geleistet wurde, wird die Versicherung das Fahrzeug in der Regel an den bisherigen Eigentümer zurückgeben, sofern dieser es überhaupt noch zurückhaben will. Sie kann das Fahrzeug aber auch verkaufen oder versteigern.
Hier nochmals der Link ---> https://www.zahlt-die-vollkask…s-auto-ist-wieder-da.html
Also: Nach Ablauf der Wartefrist von einem Monat hast Du Glück. Kommt der Wagen früher und beschädigt zurück, hast Du ohne VK Pech.