Beiträge von Innocent
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Du kannst mit 250 bis 350 Euro rechnen.
Gibt hier einen Thread dazu:
-> Kosten für die erste Wartung
-> Was kostet eine Inspektion? -
Wenn der Twingo in einer "Renault Vertragswerkstatt" gewartet worden ist,ist Renault sehr sehr großzügig wenn es um Kulanz geht.
Da hast du recht, das macht die Sache schwierig.
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Leute Leute was kann denn Renault dafür das der Werkstatt Scheiße gebaut hat ?
Kulanz walten lassen.
So wie ich den TE verstehe, existiert das Problem seit geraumer Zeit. Die Turboschäden stehen meiner Meinung nicht in Zusammenhang mit der Verwendung eines "falschen" Motoröls.Dass diese Karte gezogen wird, ist sicher rechtmäßig, aber wohl kaum kundenfreundlich.
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Die haben das gleiche Öl verwendet, also auch dieses 5W/40?!!!
Alleine die Bezeichnung "5W40" sagt nichts darüber aus, ob es sich um ein von Renault freigebenes Öl handelt. Das muss aus der Werkstattrechnung ersichtlich sein, die Ölsorte sollte mit Markennamen und Klassifikation genannt werden.
Ist es das nicht, bockt Renault, was ist in meinen Augen kleinlich ist, bedenkt man die Probeme, die es mit dem Turbo gibt.Bei einem Streitwert von 2000 Euro kommt ein Anwalt gar nicht so teuer (RVG-Rechner), aber bis ein möglicher Erfolg eintritt, können Monate ins Land gehen.
Ich würde den Twingo in einer freien Werktatt reparieren, dann verkaufen und mich von der Marke für alle Zeit verabschieden.
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@Mr.Hannes : Klar, das geht. Den Preis bei Renault kenne ich nicht, bei Smart sind das 250 Euro aufwärts (Hardware, programmieren, anlernen).
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Dazu ist noch dieses KBA-Schriftstück hilfreich: -> http://www.kba.de/DE/Statistik…_blob=publicationFile&v=4
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Das läuft b2b etwas anders .... aber das würde jetzt schon offtopic sein .... müsste man einen eigenen Thread eröffnen. .. Nein nicht ich ... vielleicht hilft @Innocent dabei ....
So ist es.
Rücktritt bei B2C ist eindeutig, auch was Fristen angeht. Bei B2B ist neben dem BGB das HGB einschlägig. Führt in diesem Thread beides zu weit. -
Wandlung wird nach 2 1/2 Jahren schwierig. Da müsste man wohl beweisen, dass das immer noch das selbe Problem ist, welches dann hoffentlich während der Gewährleistung reklamiert wurde.
Es dürfte so sein, dass man den Twingo im jetzigen Zustand nicht mit gutem Gewissen verkaufen kann. Daher würde ich mich beraten lassen, welche anderen Möglichkeiten es gibt. Dass man bei einem Rücktritt eine Nutzungsentschädigung herausgeben muss, sollte auch betrachtet werden.
Grundsätzlich hat die andere Seite bei einem Sachmangel das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung. Wie oft man Nachbesserungsversuche hninehmen muss, wird unterschiedlich beurteilt. Auch muss man einen Blick auf Verjährungsfristen haben. Passt alles, könnte man einen Rücktriit erklären. Dafür würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Soweit ist es aber noch lange nicht. Die meisten Twingos und Smart mit dem 66 kW-Motor fahren ja gut. Bist du schon in einer "Werksniederlassung" des Importeurs gewesen?
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Ähnliche Probleme, wenn auch nicht so gehäuft, haben wir auch im Smart-453-Forum. Was die Motorisierung angeht, sind Smart 453 und Renault Twingo fast baugleich.
Auch in diesem Forum findest du Beschwerden, die deine Erfahrung bestätigen. Ich würde sagen: Smart/Renault haben einen schlechten Job gemacht.Eine fähige Werkstatt ist in einem solchen Fall die halbe Miete. Sollten deine Probleme auch nach dem x-ten Reparaturversuch nicht gelöst werden, könntest du an einen Rücktritt vom Kaufvertrag denken (früher: Wandlung).