Abgeschleppt

  • Gestern, vor meinem Haus wurde an der Straße ein behinderten Parkplatz eingezeichnet. Mein armer Twingo wurde dabei abgeschleppt und ich durfte das Auto am späten Abend wieder holen. Die Zahlung des Abschleppdienstes habe ich erst mal verweigert (180 Euro hab ich auch nicht Bar in der Tasche o.O) , sie wird jetzt auf den Betrag vom Ordnungsamt, bestimmt mit extra Gebühren, summiert, d.h. die fordern ca. 250 Euro ingesamt von mir. :thumbdown:8|8|8|;(


    Jetzt kommt das beste: Es gab keine Absperrung, nach meinem Wissen stand am Montag (als ich das Auto geparkt habe) kein Schild dran. Ich bin sonst aufmerksam und schaue nach, da es ja vor meiner Haustür ist. Ich parke dort auch schon seit Monaten.


    Meine Rechtsschutz greift in diesem Fall leider nicht, generell kann man sich absichern, aber nicht gegen Parkverbote (laut meiner Versicherung).


    Kann mir jmd. nen Tipp geben bzw. was ich machen kann. Ich konnte den Twingo nicht wegstellen, da ich arbeiten war.


    Er hat zum Glück keinen Kratzer abbekommen. Ich bin auch etwas über die Situation verwundert. :cursing::thumbdown:

  • Oh ,du armer normalerweise muss ein Hinweis darauf gemacht werden.
    Bei uns wurde mal in einer Parkbucht für 2 Autos vor meiner Tür einer eingerichtet 1.Tag vorher wurde ich darüber informiert.
    Nebenstrasse Zechensiedlung.
    Besteht nicht die Möglichkeit herauszufinden ob ein Schild da war,muss ja aufgestellt werden.
    Wenn nicht hast du die A..... Karte.


    Dori

  • Ich meine mal gelesen zu haben, dass man für drei Tage auf eine nicht ändernde Beschilderung (Park-/Halteverbot etc.) vertrauen kann (ging in dem Bericht um Urlaubs-Langzeit-Parker in Wohngebieten ohne besondere Beschilderung). Dazu gehört dann sicher auch, eine rechtzeitig angekündigte Zeit für ein Parkverbot (wenn ich mit obiger Aussage recht behalten sollte, also 3 Tage vorher). Aber belegen kann ich das nicht und bin auch kein Rechtsexperte.

  • selbst wenn ein Schild dort stand, es war ja nicht genau definiert, wo die den Parkplatz erstellen wollten. Es ist ja eine normale Straße...
    Mal schauen, was raus kommt.

  • Ich habe selbst vor Kurzem erst eine Halteverbotszone vor meinem Haus für eine Krananlieferung einrichten lassen. Dabei stand in den Unterlagen, dass die Schilder mind. 48 Stunden vor Gültigkeit der Halteverbotszone aufgestellt sein müssen. Außerdem musste ich das ganze mit Fotos dokumentieren, falls es später zu "Falschparkern" kommt. Ich würde mal bei der zuständigen Behörde nach genau dieser Dokumentation nachfragen. Damit müssten die ja nachweisen können wann die Parkverbotsschilder aufgestellt wurden.

  • selbst wenn ein Schild dort stand, es war ja nicht genau definiert, wo die den Parkplatz erstellen wollten. Es ist ja eine normale Straße...Mal schauen, was raus kommt.

    Dann seh es sportlich,du hast als BRAVER BÜRGER dazu beigetragen das dieser Parkplatz enstand du hast ihn mit finanziert
    wenn auch nicht ganz freiwillig. ;(
    Und dann muß du den auch noch jeden Tag sehen :( ich fühle mit dir.
    LG Dori

  • Bis du Mitglied im ADAC?


    Wenn ja, kannst du dich an den wenden.

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    Gruß Kukhelm


    Twingo ENERGY TCe 90 Luxe :)