Ob es da reicht, wenn man die Kunststoffverbreiterungen der Sportpakete bzw. des GT an die Radläufe ansetzt?
Spurplatten / Spurverbreiterung
- Twingolino
- Geschlossen
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also generell habe ich das Gutachten gelesen und ich hab schon viel umgebaut. Es reicht völlig aus wenn die Räder abgedeckt sind und nichts schleift, dann trägt der Tüv das ein. Und Platz ist für 20mm da. Im aller schlimmsten Fall muss man leicht ziehen.
Ich werde das im Frühjahr montieren und dann schauen.
Schade das hier niemand antwortet der bereits Spurplatten drauf hat oder andere et bei Zubehörfelgen, dann wäre das schnell geklärt. -
da steht zb. Bei den 15mm distanzscheiben und den et50 sereienfelgen das du vorne eine Abdeckung von 5 mm montieren müsstest. Das ist absoluter quatsch.ich hab aktuell et37, also reden wir noch von 2mm, guck dir meine Bilder an dann siehst selbst das da noch viel Luft nach außen ist.dem Tüv geht es wie gesagt am Ende darum das alles abgedeckt ist und nichts streift.
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Am besten lässt es sich das messen, einmal mit den Felgen(Rädern) wo du gerne mit platten am Fzg. haben möchtest und im Eingefederten zustand, diesen kannst du ermöglichen, wenn der T3 auf einer Bühne steht, lässt ihn etwas hoch, nimmst ein Holzbrett oder Gummi Klotz, VL+ HR Fahrzeug ablassen, = eingefederter Zustand, ist die einfachste Methode.
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Am besten lässt es sich das messen, einmal mit den Felgen(Rädern) wo du gerne mit platten am Fzg. haben möchtest und im Eingefederten zustand, diesen kannst du ermöglichen, wenn der T3 auf einer Bühne steht, lässt ihn etwas hoch, nimmst ein Holzbrett oder Gummi Klotz, VL+ HR Fahrzeug ablassen, = eingefederter Zustand, ist die einfachste Methode.
So macht es wenn es nicht klar und deutlich ist der Tüv auch.
Es wäre trotzdem schön wenn die Kollegen welche bereits distanzscheiben montiert haben mal mitteilen würden welche und im bestfall mit Bild. -
Endlich mal ein Gutachten. Danke @Nightwalker01! Wenn man jetzt wüsste, ob die Verbreitung vom Sportpaket reichen, was ich glaube, dann ist ja alles tutti mit 20mm.
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man kann die ja auch zurück schicken wenn es garnicht geht.
Aber probieren möchte ich das mit den mal.
Es ist ja noch etwas Zeit bis zum Frühjahr, vielleicht findet sich ja noch der ein oder andere der bereits distanzscheiben montiert hat und kann zur Entscheidungsfindung beitragen. -
@rogger2 kann ja mal messen wieviel mm die Kotflügel Verbreiterung ausmachen. Der Versuch davon bei Renault eine Teile Nummer und Preis zu bekommen hat nicht geklappt. Teil nicht verfügbar. Wird man wohl eine Teile Anfrage starten müssen, Verbreiterte Kotflügel vorne haben wir auch gefunden, aber selbes Spiel wie mit der seiten Verbreiterung.
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war gerade messen. Ist natürlich nur pi mal Daumen, aber soweit ich das erkennen kann machen die Verbreitungen vom Sportpaket ca. 1-1,5cm aus. Bedeutet für mich, es könnte passen mit 20mm, wenn der TÜV noch so misst wie früher an meinem Polo 2. (sprich von oben blickend muss die Abdeckung gegeben sein)
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war gerade messen. Ist natürlich nur pi mal Daumen, aber soweit ich das erkennen kann machen die Verbreitungen vom Sportpaket ca. 1-1,5cm aus. Bedeutet für mich, es könnte passen mit 20mm, wenn der TÜV noch so misst wie früher an meinem Polo 2. (sprich von oben blickend muss die Abdeckung gegeben sein)
Da hat sich einiges getan was die Radabdeckung angeht früher ich sage mal Polo 2 Zeit langte es wenn die Lauffläche abgedeckt ist es konnte also
die Felge bzw der Reifenwulst noch nach außen stehen.
Als ich das letzte mal beim Tüv war stand vor mir ein Touran der Reifen Felgen eintragen wollte der Prüfer aber einen Affen gemacht hat weil das Rad nicht komplett abgedeckt ist.
Laut EG §36a und EG-Richtlinie 78/549 dürfen Räder und Felgen nicht mehr über die Radkante rausstehen.Hier mal eine Antwort die ein Kunde auf Anfrage vom Tüv bekommen hat :
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Es gelten und galten in Deutschland zwei Richtlinien zum einen die
"vorläufige Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen" nach
§ 36a StVZO und die EG-Richtlinie 78/549/EWG (i.d.F. 94/78/EG).
(Siehe auch Abb. 1 u. 2 aus dem Anhang)Nach der EG-Rili ist die gesamte Reifenbreite abzudecken, wobei die
nationale Rili nur die Abdeckung der Profilbreite fordert.Es ist eine der beiden Regeln anzuwenden, wobei bei allen neueren
Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung i.d.R. die EG-Richtlinie Anwendung
gefunden hat und weiterhin Anwendung finden sollte.Es ist bei beiden Vorschriften über Radabdeckungen zu beachten, dass
es nach §30C StVZO keine vorstehenden Außenkanten oder Fahrzeugteile
geben darf. Diese trifft auch auf Felgen und insbesondere auf das
Felgenhorn zu.
radabdeckungneu.jpgVerkehrsblätter können Sie nur direkt über den Verkehrsblattverlag
(LINK) beziehen.Die genannte EG-Richtlinie finden Sie in konsolidierter Form unter:
LINK