Rallyestreifen für GT (Striping)

  • ja, die Sache sieht irgendwie icht gut aus, auf der einen Seite:

    - die Streifen fehlen beidseitig
    und dann...
    - erst steht im Inserat NICHT, dass der Wagen unfallfrei ist
    - ich frage also per email nach
    - in der ersten Antwort wird diese Frage nicht beantwortet
    - ich frage also ein zweites Mal nach
    - dann kommt die Antwort "

    "Der Wagen ist Unfallfei... (Es wurde lediglich eine Lackbeanstandung des Kunden rechts hinten nachlackiert)."

    - ferner erhalte ich (wie dumm von dem Verkäufer) die Info, dass einmal die Zugstrebe erneuert worden ist
    (das ist, wie ich jetzt weiß, ein Teil der Hinterachse)
    Diese Puzzleteile sind nicht schön !

    Auf der anderen Seite eben das, was Du schreibst:
    Welchen Sinn macht es, statt 250€ auszugeben für einen neuen Streifen, das gleiche Geld zu zahlen, um den anderen Streifen zu entfernen ?

    Nur: Wenn der einen Unfall hatte, dann ist der in dem Autohaus repariert worden, wo ich den Wagen auch kaufe, sonst wüssten die das mit der Zugstrebe ja nicht !

    Sch... Nun ist mir der Sonntag versaut...



  • Das mit dem versauten Sonntag tut mir leid, Geh am Montag einfach mal hin und schilder deine Bedenken. Hier wirst du dann sehen, ob der Verkäufer immer noch so freundlich und kompetent ist.

    Und wenn der Wagen dort repariert wurde können die doch belegen > anhand des Reparaturauftrages, Teile Bestellung< welchen Umfang der Unfall hatte.

    Wenn die weiter mauern kannst du im Nachhinein ja einen Preisnachlaß geltend machen.

    Du bist hoffentlich rechtsschutzversichert?

  • Das mit dem versauten Sonntag tut mir leid, Geh am Montag einfach mal hin und schilder deine Bedenken. Hier wirst du dann sehen, ob der Verkäufer immer noch so freundlich und kompetent ist.

    Und wenn der Wagen dort repariert wurde können die doch belegen > anhand des Reparaturauftrages, Teile Bestellung< welchen Umfang der Unfall hatte.

    Wenn die weiter mauern kannst du im Nachhinein ja einen Preisnachlaß geltend machen.

    Du bist hoffentlich rechtsschutzversichert?

    Ja, ist ja nicht Deine Schuld. Im Gegenteil. Besser heute als später.
    Nur: Ich kann nicht hingehen. Bin im Urlaub in Spanien und habe das Auto von hier festgemacht. Will es abholen, wenn wir mit dem Flieger zurückkommen...
    Aber Deine Idee ist gut: Mir die Rechnung und den Reparaturauftrag zeigen zu lassen, wo die Zugstrebe erneuert wurde.
    Und dann sehen, wie die weitere Reaktion ist bzw. die Papiere sind.

    Aber eines ist doch merkwürdig:
    Am selben Tag erhalte ich in zwei verschiedenen emails diese beiden Informationen:


    "Bei dem Fahrzeug wurde der Turbo nicht gewechselt, allerdings in 10-2021 bei 28.500km das Turboladersteuerventil und in 07-2023 bei 48.200km der Katalysator. Zusätzlich wurden bis jetzt die Lambdasonden, die Lichtmaschine und eine Zugstrebe ersetzt. Das Fahrzeug wurde immer bei uns gewartet."

    "Der Wagen ist Unfallfei... (Es wurde lediglich eine Lackbeanstandung des Kunden rechts hinten nachlackiert)."

    Wenn letzteres eine Lüge ist, hat er sich doch mit diesen Aussagen ohne Notwendigkeit selbst in die Pfanne gehauen...

    ne Rechtsschutzversicherung habe ich, ja, aber ich will nicht noch einen Prozess haben.
    Es läuft gerade die Revision eine Prozesses, weil mir jemand einen Caravan mit Wasserschaden verkauft hat vor 4! Jahren und das verschwiegen hat...

    Die Frage wäre ja auch, wie kriege ich die Wahrheit heraus, ohne dass er seine Bücher offen legt ?
    Ich werde ja nicht kaufen und dann auf Verdacht klagen...

    Wie Du sagst, ich muss ihn Montag konfrontieren und die Offenlegung der Zugstreben-Reparatur vor Kauf verlangen.

  • Ich würde auf jeden Fall den Vorbesitzer kontaktieren. Und im Extremfall ist der vor Gericht zur Wahrheit verpflichtet.

    Persönliche Anmerkung:

    Rechtschutzversicherer sind auch nur.......

    Ich war fast 40 Jahre bei der ARAG versichert. Hatte dann das Pech 3 X Hilfe zu benötigen, wobei ich 2 X gewonnen hatte (das dritte Mal war ein Arbeitsrechtsstreit was im Vergleich geendet hatte)

    rausgeschmissen haben sie mich dennoch wegen zu häufiger Schadensregulierung.

    Also... weshalb die Rücksichtnahme?

  • Ich denke nicht an Rücksichtsnahme. Ich möchte nur nicht noch einen Rechtsstreit haben.
    Und die beste Stelle, das herauszubekommen sind, wie gesagt, die Unterlagen im Autohaus. Das muss das ja dokumentiert sein, da der Wagen immer bei denen in Wartung war.

  • Die Zugstrebe würde mir den geringsten Kopfschmerz bereiten. Fahrwerksteile sind nicht für die Ewigkeit gemacht, manche Fahrzeugtypen haben weit mehr Reparaturen am Fahrwerk als alles Andere.

    Zierstreifen kann man mögen, muss man aber nicht, frag doch einfach den Vorbesitzer.

    Du hast ein Jahr gesetzliche Gewährleistung laut Gesetz bei Kauf von Gewerbetreibenden und wenn die Zusicherung der Unfallfreiheit im Kaufvertrag steht, was soll kommen?

    Wenn da irgend was faul sein sollte an dem Wagen, kannst du nach elfeinhalb Monaten noch immer den Rechtsschutz einschalten mit den jetzt schon vorhandenen Unterlagen…