Leute, Renault hat da nichts mit zu tun. Der Kaufvertrag wurde zwischen dem Käufer und mit einem Händler geschlossen. Dieser ist dafür verantwortlich, dass das Auto mängelfrei ist. Ist es das nicht, wie in diesem Fall klar zu sehen, hat der Händler 2 !!! Reparaturversuche. Kann er den Mangel nicht abstellen, so gibt es das Mittel der Wandlung. Der Vertag wird also aufgehoben, die gefahrenen Kilometer werden vom Käufer bezahlt. Der Käufer erhält sein Geld und der Händler sein Auto zurück. Tipp: Ohne Anwalt wird es ein Ritt auf der Rasierklinge.
Was hier gerade abläuft ist den "Schwarzen Peter" hin,- und herzureichen. Mach da nicht mit, geh zum Anwalt. Alles andere wird dir heftig Nerven kosten.