Hallo,
kann mir vielleicht einer die Punkte in DDt4all nennen wo ich Tagfahrlicht hinten freischalten kann.
Gruß
Frank
Hallo,
kann mir vielleicht einer die Punkte in DDt4all nennen wo ich Tagfahrlicht hinten freischalten kann.
Gruß
Frank
Alles anzeigenHallo,
kann mir vielleicht einer die Punkte in DDt4all nennen wo ich Tagfahrlicht hinten freischalten kann.
Gruß
Frank
Hi,
gefunden und geht. Achtung auf eigene Gefahr.
Gruß
Frank
Ich mach bei mir einfach das Standlicht an.
da leuchten die Tagfahrlampen (zwar etwas dunkler) und die Rücklampen.
☺
Aber das fahren mit STANDLICHT ist doch in Deutschland illegal, das geht doch gar nicht....
☺
Geht nich, gibts nich. ?
Bei Standlicht hinten (als Tagfahrlicht hinten oder Schwedenschaltung) muß auch die Kennzeichenbeleuchtung an sein.
Ansonsten kein TÜV und die BE erlischt.
☺
Aber das fahren mit STANDLICHT ist doch in Deutschland illegal, das geht doch gar nicht....
☺
Es gibt kein Standlicht, sondern Begrenzungsleuchten. Und wo steht, dass diese nicht während der Fahrt eingeschaltet sein dürfen?
Begrenzungsleuchten gibt es meines Wissens nicht am Twingo.
wie der Name sagt, sind sie dafür da, die Ausmaße des Fahrzeuges bei schlechter Sicht zu erkennen. Und da beim T3 Vorfacelift die Tagfahrlichter zwischen den Hauptschweinwerfern sind, sind das schon mal keine Begrenzungsleuchten.
Und wo steht, dass diese nicht während der Fahrt eingeschaltet sein dürfen?
Moin, es darf nicht ausschließlich mit Standlicht gefahren werden:
Sie können unter bestimmten Umständen mit Fernlicht und mit Abblendlicht fahren – für Standlicht gilt das in Deutschland nicht. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt in § 17 eindeutig: [Blockierte Grafik: https://www.bussgeldkatalog.or…mit-standlicht-fahren.jpg]Bei Dunkelheit dürfen Sie nicht mit Standlicht fahren – mit Fernlicht übrigens auch nicht, wenn Sie jemanden dadurch behindern.
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Verstoßen Sie gegen diese Regelung, werden Sie in der Regel mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Das darin geforderte Bußgeld hängt in seiner Höhe davon ab, ob Sie jemanden gefährdet haben oder ob es zu einer Sachbeschädigung durch das Fahren mit dem Standlicht gekommen ist. War nichts dergleichen der Fall, werden üblicherweise 10 Euro fällig. Bei zusätzlicher Gefährdung kommen 15 Euro auf Sie zu. Zieht der Verstoß eine Sachbeschädigung nach sich, weist der Bescheid in der Regel ein Bußgeld von 35 Euro aus. Diese Beträge verstehen sich zuzüglich der Gebühren für den Bußgeldbescheid.
Quelle: