Der Twingo darf trotz AHK keinen Anhänger ziehen. Die AHK ist nur für Fahrradträger zugelassen. Der Twingo hat dementsprechend keine Anhängelast.
Falsch, gebremst und ungebremst sind bei mir 750 kg eingetragen .......
Der Twingo darf trotz AHK keinen Anhänger ziehen. Die AHK ist nur für Fahrradträger zugelassen. Der Twingo hat dementsprechend keine Anhängelast.
Falsch, gebremst und ungebremst sind bei mir 750 kg eingetragen .......
Bei meinem T3 nicht. Auch nicht im COC. Das heißt mein T3 dürfte auch mit AHK keinen Anhänger ziehen.
Da scheiden sich die Geister. So habe ich das auch erlebt, Renault sagt es gibt keine Freigabe von ihnen und MisterDotCom sagt alles kein Problem, muss nur eingetragen werden. Aber es ist wohl doch eher so wie Ralph68 es beschreibt. Und MisterDotCom hat ja anscheinend auch so seine Bedenken sonst würden sie mir nicht zu zusätzlichen Gurten raten. Ich glaube das macht keinen Sinn, ich laß' es lieber. Vielen Dank für die Antworten.