Steht Dir zu, aber nicht über den Händler, sondern die Renault Assistance.
Das ist ja die Mobilitätsgarantie, von der er spricht ....
Und wie schon erwähnt, auch diese ist begrenzt ...
Steht Dir zu, aber nicht über den Händler, sondern die Renault Assistance.
Das ist ja die Mobilitätsgarantie, von der er spricht ....
Und wie schon erwähnt, auch diese ist begrenzt ...
Was hat dich daran gehindert, keinen Ersatzwagen zu nehmen?
Das hat er ja offensichtlich getan ...
Zitat :
Was mir aber nicht hilft,meine Unkosten steigen und steigen.
Wäre es ein Gewährleistungsfall .... sähe das ganz anders aus ...
Das nennt man Pech ...
Ein Tip hätte ich ..
Bitte deinen Händler einen gebraucht Ersatzteil einzubauen das ist auch juristisch kein Problem ... bezüglich Renault .... Garantie usw.
Ansonsten hilft auch Karre abholen ... zu einem anderen Betrieb bringen und auf eigene Kosten reparieren lassen ...
Wenn das Teil dann in drei Jahren endlich wieder verfügbar ist ... kannst du ja immer noch ... Ihn in die Pflicht nehmen ...
bzgl. Renault Assitance
Die Assistance zahlt ein Ersatzfahrzeug nur, wenn das defekte Fahrzeug durch einen Abschlepper der Renault Assistance abgeholt wird!
Wenn man sein Fahrzeug - da noch fahrfähig - selbst in die Werkstatt verbringt, oder es vom ADAC (z.B.) in die Werkstatt schleppen lässt, greift die Assistance nicht!
Mein T3 hatte sich am Turbo verschluckt und die Werkstattleuchte gezündet. Mein Twingo war mit verminderter Leistung immer noch fahrbar. Der Anruf in meiner Werkstatt, zwecks Terminvereinbarung, ergab, dass ich eine Woche hätte warten müssen. Ein Ersatzfahrzeug wäre kein Problem, aber kostenpflichtig. Der Meister hat mir geraten die Assistance anzurufen. Das hätte den Vorteil, dass die Werkstatt sich umgehend an die Lösung geben müsste und dass das Ersatzfahrzeug wg der Mobilitätsgarantie kostenfrei ist.
Innerhalb einer Stunde nach Anruf bei der Assistance wurde mein T3 aufgeladen und in meine Wunschwerkstatt kutschiert. Dort stand bereits ein Ersatzfahrzeug bereit. Ausser 3h meines Lebens hat das nichts gekostet. 2 Tage später konnte ich meinen T3 wieder abholen.
2 Tage später konnte ich meinen T3 wieder abholen.
Glück gehabt ....
oder/und .... auch alles richtig gemacht
Die Renault Assistenz stellt laut Bedingungen, nur 3 Werktage ein Leihfahrzeug zur Verfügung .
Was dem TE auch nicht hilft, da er die Bedingungen nicht erfüllt ....