Ein Hallo an alle !
Ich habe ein wahnsinnig,großes Problem,mit unserem Twingo 3 Liberty , Bj 2016 .
Besser gesagt,mit Renault Deutschland - Frankreich.
Die Kurzform,dass Auto meiner Frau,steht seit fast 3 MONATE in der Werkstatt.
Ein relativ kurzes Stück Bremsleitung,vom ABS Block,ist NICHT zu beschaffen,kein Witz !
Das Problem,dass Auto hat noch Garantie und unsere Werkstatt ***** , darf nicht auf andere Ersatzteile,Zulieferer zurückgreifen.
Meine Frage " Was kann ich in dieser Situation,rechtlich unternehmen ? "
Kann ich den Verein,in irgendeiner Form haftbar machen ?
Ausfallentschädigung,Mehrkosten durch Ausfall ?
Theoretisch würde auch eine Rückgabe des Autos in Frage kommen,da es sich um den 4 Versuch der Reperatur handelt.
Aber die Zahl,die da im Raum steht,ist nicht tragbar .
Bedanke mich vorab ,für jeden,realen und umsetzbaren Tip.
Keine Ersatzteile
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Hast du dich schon mal an den Kundendienst von Renault gewandt? Hast du ein Ersatzfahrzeug? Wenn die Werkstatt auf andere E-Teile zurückgreift könnte die Garantie verloren gehen, wäre auch nicht in deinem Sinn. Ist blöde wenn die Teile nicht lieferbar sind, aber k. A ob man dafür einen Anwalt einschalten soll.
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Ja, wir haben mit Gott und die Welt telefoniert,von Renault Deutschland, bis E-Mail Verkehr Renault Frankreich.
Beide mit der selben Antwort " Wir arbeiten an dem Problem "
Was mir aber nicht hilft,meine Unkosten steigen und steigen.
Ersatzfahrzeug nein,trotz Mobilitätsgarantie.
Ich weiss nur eines genau,so schön und gut das Auto ist,NIE WIEDER RENAULT ! -
Ein Ersatzfahrzeug steht dir m. M nach auf jeden Fall zu, oder ein Ausgleich. Da solltest du nochmal nachhaken, ansonsten kann man ruhig sagen das man einen Anwalt hinzuzieht. Alles natürlich nett..... auch wenn es brodelt.
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Spreche mal mit Renault Assistance. Das hätte man gleich machen sollen. Dann bekommst du wegen der Mobilitätgarantie einen Mietwagen gestellt. Hatte bei mir 2 Stunden gedauert, bis ich ihn damals hatte.
Kenne aber von Renault komplett das alles anders. In der Regel sollte sich auch die Werkstatt kümmern.
Was hat dich daran gehindert, keinen Ersatzwagen zu nehmen?
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Zu befürchten ist, dass Renault höhere Gewalt angibt wegen Corona. Dann sieht es schlecht aus.
Das wird bei vielen anderen Herstellern auch so sein.
Kurz nach der Wende brauchte ich für meinem Rekord eine Tachopese. Das Teil war fast 6 Monate nicht lieferbar.... Höhere Gewalt war hier die Maueröffnung.Die Frage ist, ob sich der Weg zum RA lohnt. Rechtlich beraten kannst du dich ja allemal lassen. z:B. bei der Verbraucherzentrale.
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Ersatzfahrzeug nein,trotz Mobilitätsgarantie.
Steht Dir zu, aber nicht über den Händler, sondern die Renault Assistance.
Ich habe das wegen Wastegateschaden und defekter Lambdasonden zweimal gemacht, war jedes Mal problemlos innerhalb von zwei Stunden erledigt. -
* Kann ich den Verein,in irgendeiner Form haftbar machen ?
Nein ! Das gibt die Garantie nicht her ! Also Garantie Bedingung lesen, und darauf beschränkt sich das dann auch
* Ausfallentschädigung,Mehrkosten durch Ausfall ?
Nein nur die in der Garantie, beschränkte Zeit !
Siehe Garantie Bedingung !
* Theoretisch würde auch eine Rückgabe des Autos in Frage kommen,da es sich um den 4 Versuch der Reperatur handelt.
Ebenfalls nicht, da du den Reperatur-Auftrag schon erteilt hast.
Das hättest du vorher wählen/fordern müssen.
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* Ersatzfahrzeug nein,trotz Mobilitätsgarantie.
Auch die Mobilitätsgarantie der Versicherung ... falls vorhanden deckt nur einen beschränkten Zeitraum !
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Ich weiss nur eines genau,so schön und gut das Auto ist,NIE WIEDER RENAULT !
Machen andere Hersteller auch nicht anders .... außer Trabant