Eine freie Werkstatt hat mir das folgender maßen erklärt:
1.) gehören die Preise die die Werke nimmt, mit in die Kalkulation der Kosten des Unternehmens
2.) Hat die Werke, also als gewerblicher Fachbetrieb, die voll umfängliche Gewährleistungspflicht.
>>das gilt auch, für mitgebrachte Teile<<
Wenn es super blöd läuft, kündigt die Versicherung die Gewerbehaftpflichtversicherung, bei Häufung der Versicherungsfälle.
So erklären sich die Preise bei den Ersatz / Verschleißteilen.