Auf LED Faceliftrückleuchten umrüsten

  • Hier mal ein Video dazu :D
    Ich habe sie ja bereits.. da ich das Facelift habe machen sich wirklich gut. :love:


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    Liebe Grüße Mimi :saint:
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  • Habe jetzt ein schlechtes Gewissen bekommen, ob im Falle eines

    Auffahrunfalls der Hintermann und dessen Versicherung behaupten kann, dass das Schlusslicht ihn geblendet hat.


    Und wie sieht es mit der Betriebserlaubnis für dieses modifizierte Fahrzeug aus?


    Immerhin ist die Elektronik des Phase 1-Twingos (2014 bis 2019) auf das Beschicken von

    Watt fressenden Glühbirnen ausgelegt.


    Oder anders gefragt: Sind die Teil-LED-Rückleuchten an einem Phase 1 heller als an einem

    Phase 2 (Facelift)?


    Wenn ja, hätte man "die Verkehrssicherheit gefährdet", was der einzige der drei infragekommenden Grúnde für das Erlôschen einer ABE wäre. Da hilft mir auch keine

    E-Nummer mehr, wenn die Versicherung und Gutachter behaupten kann, dass die Teil-LED-Rückleuchten nur im Rahmen des Facelifts/Phase 2 abgenommen wurden und nur für

    diese Kombination eine ABE erteilt wurde.

  • ...dass das Schlusslicht ihn geblendet hat...

    da stellt sich unweigerlich die Frage, wie dicht muss man seinem Vordermann auffahren, um vom einfachen Rücklicht mit einer Referenzlichtleistung von 5W bezogen auf Glühfadenleuchtmittel so geblendet zu werden, eben dass man auffährt? Dann hat der Hinterherfahrende schlicht den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Bezüglich der Eignung der LED Rückleuchten, da sollte der TÜV oder DEKRA Mensch Auskunft geben können. Mein Verständnis ist, dass diese Lampen eine Typgenehmigung haben und damit als Rücklicht, Bremslicht, Blinker, Nebel- und Rückfahrlicht benutzt werden dürfen. Dass sie an keinem anderen Fahrzeugen als dem Twingo 3 passen, spielt dabei keine Rolle. Zur Frage, ob die Lampen beim Facelift heller oder dunkler sind als beim Nicht-Facelift: Beide, Facelift und Nicht-Facelift, haben eine Bordspannung von 12V, die liegen auch am Stecker der Lampenzuleitung an. Bei identischer Versorgungsspannung gibt es eigentlich keinen Grund für eine Abweichung der Betriebslichtleistung. Die Spannungsregulierung angepasst an die LEDs ist wohl in das Lampengehäuse integriert. Wäre dem nicht so, gäbe es das Plug&Play auch nicht. Also von daher würde ich das entspannt sehen, ggf. beim Tüv eine Eintragung machen lassen und gut ist.

    Twingo GT fahren ist wie fliegen, nur tiefer...

  • Die Led sind in einem P1 genau so hell, wie im P2. Zudem sind sie E-geprüft und dürfen somit an allen Fahrzeugen, deren Lichtanlagen ebenfalls der E- Normierung entsprechen, montiert werden, eagal wie das aussieht, solange sie sicher befestigt sind und in die richtige Richtung strahlen.

  • Die LED Rücklichter sind sogar besser was die Gleichmäßigkeit des Leuchtbildes betrifft.
    Die Boardspannung variiert stark im Twingo und geht bis 15,1V hoch... sieht man auch schön an den Scheinwerfern kurz nach dem Start.
    So machen das die restlichen Leuchten auch mit.

    Die LED Rückleuchten haben eine Elektronik integriert und ab 9V aufwärts leuchten die LED immer mit der selben 100% Helligkeit.
    Von 6,5V bis zu den 9V lassen sich die LED "dimmen", unter 6,5V keine Funktion.


    Das nutze ich z.B. für mein Coming/Showing Home Licht der LED Rückleuchten die sich so sanft ein/aus dimmen.

    Vorteil der mit Elektronik ausgestatteten LED Rückleuchten, bei Stop/Start Vorgänger werden die nicht wie die Glühbirnen kurz dunkler.
    Sie leuchten immer gleichmäßig hell.
    Und mit LED Rücklichter in einem Ph1 Twingo gibts keine Probleme beim TÜV, Gutachter oder so....
    Die Leuchten sind geprüft und entsprechen Lichttechnisch den Anforderungen und unterscheiden sich nicht zur Glühbirnenvariante.

    Bei den Ph2 Frontscheinwerfern sieht das anders aus, diese haben das TFL und Blinker integriert, diese dürfen NICHT in einen Ph1 passen.
    Denn TFL und Blinker dürfen nur je 2 Stück an der Front sein.
    Ph2 Scheinwerfer in Ph1 Twingo einbauen würde somit unzulässig.
    Um dem vorzubeugen haben die Ph2 Scheinwerfer eine andere Form die dann wiederum eine andere Frontschürze erfordert.
    Da diese aber keine Blinker und TFL beinhaltet (hat ja dann der Scheinwerfer drin) wäre das wieder ok an einem Ph1 Twingo.

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