Bei mir war zur ersten HU nach drei Jahren alles Bestens. Keine Mängel.
Ich persönlich würde auch wegen einer solchen Kleinigkeit nicht auf die Idee kommen zu klagen.
Bei mir war zur ersten HU nach drei Jahren alles Bestens. Keine Mängel.
Ich persönlich würde auch wegen einer solchen Kleinigkeit nicht auf die Idee kommen zu klagen.
Bei mir auch alles gut bei der ersten HU
Gegen was will man denn da auch klagen? Dass ein ordnungsgemäßes Traggelenk mit allen Zulassungen korrekt verbaut worden und nun defekt ist?
Ich weiß auch nicht, was die VW Diesel-Besitzer glauben lässt, sie würden Anhand diese neuen Klageregelung Geld bekommen. Das Klageverfahren hat sich geändert, aber die Rechtslage ist doch gleich geblieben.
da befindet sich der Twingo doch in guter Gesellschaft. Bei BMW gehen solche Sachen typischerweise öfters kaputt.
Hatte gestern meinen Kleinen auch beim TÜV (3. TÜV nach nun 7 Jahren) und bin wegen der Traggelenke nicht durch den TÜV gekommen. Beide Traggelenke (re. und li.) sind ausgeschlagen und müssen erneuert werden. KV von der freien Werkstatt beläuft sich auf ca. 500€. Schon krass, dass sowas nach 7 Jahren und 80Tkm kaputt geht. Okay, vielleicht hat hierzu die Tieferlegung auch beigetragen?! Naja, nächsten Mittwoch habe ich Reparaturtermin.
Okay, vielleicht hat hierzu die Tieferlegung auch beigetragen?!
Die Frage liegt nahe und ich würde die dem Werkstattmenschen auch mal stellen