Fehler auslesen bringt nichts

  • Liebe Leute!
    Herzlichen Dank für Eure Antworten. Ich werde mich noch einmal an Renault Deutschland wenden. Alles zusammenschreiben und auch alle Rechnungen beilegen. Das ist ein guter Rat und mir bleibt wenig anderes übrig. Das Problem ist, ich brauche ja ein Auto, ich kann nicht ewig warten, ob sich durch einen Rechtsstreit etwas erreichen lässt. Ich werde das Auto verkaufen und nie mehr ein solches kaufen.

  • Der Fehler liegt nicht am Turbolader, nur irgendwie, will Renault das nicht begreifen! Das am falschen Ende gespart hast, liegt allerdings "allein" an dir! Wie @PSA schon schrieb, der Mix- Freie und Renault Werkstatt ist das Problem. Das genau dies nicht, in der Garantie Zeit,gemacht werden soll, steht mehrmals im Forum. Verstehe nur nicht den Zusammenhang, von Öl und diesem Fehler?!? Wastegate Fehler ist elektronisch, wem interessiert da das verwendete Öl?

  • Das mit der freien Werkstatt war für mich nicht so klar. Diese Werkstatt an meinem Wohnort war immer eine Renault Werkstatt. Nun heißt es, dass sie das nicht mehr ist. Dieser Betrieb macht auch weiterhin Werbung mit "Ihr Renaultspezialist". wie soll ich denn ahnen, dass dies ein Unterschied ist. Außerdem hat jeder das Recht, auch eine freie Werkstatt mit der Wartung zu beauftragen. Das alles bringt mir jedoch jetzt nichts.

  • Jetzt bist du gefragt auf den Tisch zu hauen.

    Es geht hier ja nicht gerade um Peanuts, sondern um Kosten von 2.000 Euro. Wenn Du den Wagen defekt verkaufst, sogar um noch mehr.


    Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt gehen und zumindest mal einen abgesprochenen fundierten Brief aufzusetzen, der klarstellt, dass das "falsche" Öl und die Wartungen nix mit dem defekten elektronischen Bauteil im Abgaskrümmer zu tun haben können. Soweit sollte selbst Renault denken können! Notfalls biete Ihnen doch, bei Übernahme der Kosten durch Renault, die Erstellung eines Gutachtens an.
    Die Sinnlosigkeit Kulanz bei einem ungeölten Teil, wegen Verwendung eines nicht freigegebenen (eigentlich nicht falschen) Öls zu verweigern, ist lachhaft. Da würde selbst ein Richter, der keine Ahnung von Autos hat drüber lachen.
    Davon abgesehen hat bei den meisten Fahrzeugen bei solch einem Defekt nur der Austausch des Komplettteils geholfen nur in seltenen Fällen ein Update. Somit wäre die Reparatur auch bei Verwendung des richtigen Öls erforderlich gewesen. Sie hätte sogar, wenn die Werkstätten eine richtige Diagnose angestellt hätten, viel früher, noch während der Garantie, erfolgen können.


    Da Kulanz wie auf dem Basar ist, solltest Du auch Kackfrech über den Anwalt die volle Kostenübernahme durch Renault verlangen, da der Mangel in der ersten Werkstatt, einer offiziellen Renaultvertretung, nicht innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung richtig identifiziert wurde. Drohe auch ruhig mit dem ADAC und dem AvD - die haben viel Einfluss und vor allem brauchen die immer mal wieder kleine Artikel für ihre netten Zeitschriftchen.


    Aber bitte, lass Dich nicht mehr weiter an der Nase herumführen, hab den Mut und folge meinem Rat: HAU AUF DEN TISCH


    Gruß


    GTler

  • Kurzer Nachtrag, bei einem Brief von einem Anwalt (Kosten 3000 Euro) habe ich damals 75 Euro bezahlt, inklusive Erstberatung, die meist Kostenfrei ist.
    Die 75 Euro habe ich außergerichtlich vom Gegner zurück bekommen.


    Anderer Fall, Streitbetrag 1500 Euro, Kosten Rechtsanwalt auch 75 Euro. Die musste ich tragen und das gerichtliche Verfahren wurde vom Gegner bezahlt.

  • Kurzer Nachtrag, bei einem Brief von einem Anwalt (Kosten 3000 Euro) habe ich damals 75 Euro bezahlt, inklusive Erstberatung, die meist Kostenfrei ist.
    Die 75 Euro habe ich außergerichtlich vom Gegner zurück bekommen.


    Anderer Fall, Streitbetrag 1500 Euro, Kosten Rechtsanwalt auch 75 Euro. Die musste ich tragen und das gerichtliche Verfahren wurde vom Gegner bezahlt.

    Du fährst ja ganz groß auf !


    Nehmen wir mal die Fakten :


    1. Sein Twingo hatte Garantie bis 09.2017.
    2.Der Fehler (Turbo) ist nicht in der Garantie aufgetreten ! (Nur die Lambdasonde war def.)
    3.Der Twingo war in einer Werkstatt ( Auch deshalb bin ich in unserem Ort zu einer kleinen Renault Werkstatt gegangen. Die hat mich wiederum zu einer weiteren Werkstatt geschickt, weil sie nicht über das neueste Computerprogramm verfügt) ????? Was ist das für eine Werkstatt ???


    4.Was war denn eine Freie Werkstatt und eine Renault Vertragswerkstatt ?


    5. Kulanz = Freiwillig


    Da ist so einiges schiefgelaufen was nur geht.


    Wenn ich bei ATU die Jahreswartung mache ist das mit der "Kulanz" auch Geschichte !


    Ich hoffe für "Knutschkugel-147" das es ein glückliches ende nimmt.

    2 Mal editiert, zuletzt von PSA ()

  • Kosten ist der falsche Begriff. Streitwert wäre richtig.


    Ich fahre nicht groß auf, ich versuche darauf hinzuweisen, dass es ratsam ist einen Rechtsanwalt einzuschalten, der die Sache, auch anhand der Unterlagen, mal gründlich prüft.
    Auch versuche ich zu zeigen, dass ein Anwalt keine Millionen kostet und sich 100 bis 150 Euro lohnen können, wenn man dafür 2.000 Euro spart.


    Wenn der Fehler beim ersten Werkstattbesuch nicht behoben wurde und dort während der Gewährleistung aufgetreten ist, dann könnte man da schon noch was machen. Insbesondere wenn einem die Werkstatt Mist erzählt und dadurch Zeit verschleppt hat.
    Aber das ist auch genug von mir, es ist an der Knutschkugel.

  • Ich sehe es wie GTler. Anwalt ist nicht so teuer - ggf. Rechtsschutzversicherung für zukünfigte Angelegenheiten.

    Cosmic Energy TCe 90 (getuned auf 122 PS / gemessen 119 PS), Start & Stopp - EZ 02/2016 (BJ 2015) - Km-Stand: 135.132 km) - vorerst im Pausenmodus... Verkaufmodus... =O