Zumal die 17 % auf die Eltern und deren Behindertenrabatt gehen
Wenn das Renault spitz kriegt, gibts sowieso mal unangenehme Nachfragen mit ggfs
Korrekturen
Twingo 3 nur ein reines Stadtauto?
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Zumal die 17 % auf die Eltern und deren Behindertenrabatt gehen
Wenn das Renault spitz kriegt, gibts sowieso mal unangenehme Nachfragen mit ggfs
KorrekturenWieso sollte das ein Problem sein, wenn meine Eltern als Halter eingetragen sind und ich als Fahrerin?
Das ist erlaubt, wenn man z.B. Lebensgefährte, Kind oder sonstiges von dem Halter ist.Edit: Hier mal die entsprechende Erklärung
"Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50%, deren Ehepartner, einem Elternteil, einem Kind oder deren amtlicher Betreuer. Die berechtigte Person muss zum Zeitpunkt des Kaufvertrags für das Fahrzeug Mitglied im Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. sein." -
Hat mein Bruder gerade bei seinem neuen VW so gemacht, solange das auto auf die Eltern angemeldet wird ist es dem Autohaus egal. Nach einem Monat kann er es dann auf sich selbst ummelden.
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Weil der Hersteller aufgrund gewisser Voraussetzungen wie zb Körperbehinderung oder bei Journalisten etc Sonderrabatte gewährt. Es geht dann nicht um den „Pseudo“ - Halter, sondern um den tatsächlichen Nutzer. Wenn dieser die Voraussetzungen nicht erfüllt und der Hersteller dies in Erfahrung bringt, kann es durchaus sein, dass er die aufgrund dieser gewissen Voraussetzungen wie zb Behinderungen gewährten zusätzlichen Rabatte zurückfordert
Das kommt ja öfter vor, dass Zb ein 20 Jähriger Behindertensonderrabatte vom 90 Jährigen Opa
beim Kauf in Anspruch nimmt. Halter ist da natürlich der Opa, tatsächlicher Benutzer aber
der Enkel
Google das mal
Das ist aktuelle Praktik
Ich hab das ja selbst im Bekanntenkreis erlebt
Allerdings bei Audi, die haben dann rund 5% Rabatt zurückgefordert -
Es steht doch da dein, dass auch das Kind Halter sein kann
"
Was ist zu beachten?
Das mit dem Behindertenrabatt erworbene Fahrzeug muss auf die behinderte Person, deren Ehepartner, einem Elternteil, einem Kind oder deren amtlicher Betreuer zugelassen werden.
Die Haltefrist beträgt sechs Monate; d.h. das Fahrzeug muss ein halbes Jahr auf den Halter zugelassen sein."https://www.bbab.de/behindertenrabatt-beim-autokauf/renault/
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Ich sehe auch kein Problem bei Renault. Wird bei Renault so gehandhabt wie Kelpie es beschreibt.
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Hey, 24% und mehr sind kein Hexenwerk. Auch ohne Behindertenrabatt. Geh einfach hin und fordere einen höheren Nachlass, sonst bist Du bei einem anderen Freundlichen. Zum Vergleich kannst Du ja mal beispielsweise bei https://www.meinauto.de/ reinschauen. Die sind seriös und Du hast gleich deinen Preis ermittelt. Damit kannst Du auch deinen hiesigen Händler konfrontieren. Das Leben ist kein Ponyhof, damit muss heute jeder Händler umgehen können. Einer meiner Freunde ist Geschäftsfüher eines Renault Autohauses. Dort bekomme ich diese Preise. Wenn der das kann, kann das deiner auch.
OT
Ja, gehört nicht zum Thema, aber der Thread ist eben ein Beratungsthread und ziemlich sicher ist das Thema Kaufpreis und Rabatt im Interesse der Themenstarterin. Sorry, man muss doch nicht für jede Abweichung einen neuen Thread erstellen. -
Bei Renault weiß ich es ja auch nicht sicher
Deswegen schrieb ich ja auch „ggfs“
Was ich weiß ist, dass der Händler bei meinem GT sehr penibel mit den
Formalien war, da er immer darauf hinwies, Renault würde da bei ihm nachfragen
Und ich habe keinen Pseudorabatt in Anspruch genommen
Letztlich wollte oder will ich ja niemand verunsichern sondern auf etwaige Probleme im Vorfeld hinweisen
Wir können ja darüberhinaus die Probe aufs Exempel machen
MrHannes könnte den Sachverhalt mit seinem Bruder so ( Behindertenrabatt vonEltern, Halter die Eltern, tatsächlicher Nutzer aber der Bruder) dem Vw Werk melden.
Bin da wirklich gespannt, was da passiert
Denn „eigentlich“ dürfte da ja nix passieren, oder ? -
Wir können ja darüberhinaus die Probe aufs Exempel machen
MrHannes könnte den Sachverhalt mit seinem Bruder so ( Behindertenrabatt vonEltern, Halter die Eltern, tatsächlicher Nutzer aber der Bruder) dem Vw Werk melden.
Bin da wirklich gespannt, was da passiert
Denn „eigentlich“ dürfte da ja nix passieren, oder ?Bei einem so seriösem und ehrlichen Autohersteller passiert da bestimmt nichts
Und damit mir keiner Behauptet ich wäre offtopic: Danach machen wir die Gegenprobe bei Renault mit dem Twingo
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Also ich kann mir diese "gängige Praxis" absolut nicht vorstellen. Wenn die Voraussetzungen für den Rabatt gegeben sind und der Kauf vollzogen wurde ist das Auto mein Privateigentum und fertig. Da hat niemand mehr nachträglich was einzufordern. Wenn ich als Behinderter ein Auto kaufe kann ich mich auch durch meine Tochter fahren lassen. Wenn mein Behinderter Verwandter nur eingeschränkt Geschäftsfähig ist, kann ich auch lt. den Bedingungen den Wagen kaufen. Und dann gehört er mir und ich habe keine Rechenschafts- oder Beweispflicht über mein Eigentum schon gar nicht gegenüber einem schnödem Autohändler.
Was anderes könnte es sein, wenn der Rabatt gar nicht vom Händler kommt, sonder Renault das mit einem Sozialträger verrechnet. Wenn der Sozialträger die Leistung verweigern würde, weil z.B. eine Prüfung der Unterlagen negativ erfolgt, dann werden Hersteller oder Händler was zurückfordern wollen. Da muss man aber genauer die Verträge lesen.
Die Frage wäre ja auch, woher weiß den der Händler, wenn ich mein Auto vorzeitig verkaufe. Wie gelangt er denn an diese Info? Wenn ich heute den Wagen als Besitzer kaufe und eine Woche später stirbt mein berechtigter Verwandter, muss ich dann mein Eigentum noch 6 Monate fahren, oder wie?
Ich denke, wenn es da Probleme gibt dann wird das eher eine Kostenverrechnung mit einem Sozialträger sein.