und für den GT meiner frau muss ich das dann auch noch eintragen lassen, da sind die gleichen felgen drauf.
nachtrag: es gibt noch den allgemeinen teil der ABE. dort steht nun:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
bleibt noch zu klären, was sich dann aus dem hinweis TV5 ergibt.
man ist das kompliziert