Motivation einer Werkstätte für Garantieleistungen

  • Frage an die Insider:


    Wenn eine Werkstätte Garantieleistungen erbringt, erhält sie dann einen Kostenersatz vom Renault-Werk? Mich interessiert das, weil ich gerne wüsste, wodurch eine Werkstätte motiviert ist, Garantieleistungen zu erbringen - oder eben nicht.


    Herzliche Grüße
    gklein

    Herzliche Grüße
    gklein . . . . . . . . . . . . . . (Twingo SCe70 weiß mit "nichts" :thumbup: )

  • Ich persönlich sehe kein Unterschied ob Garantie oder nicht. Beanstandung-Prüfen-Diagnose-Lösung- Beseitigen. Gehört zu meinen Aufgaben. Der einzigste Unterschied, je nach alter und Zustand vom Fahrzeug ist abzuwägen ob sich der Aufwand/Reperatur noch lohnt.

  • Ich persönlich sehe kein Unterschied ob Garantie oder nicht.

    Ja. Der Mitarbeiter sollte seine Arbeit immer gleich gut machen. Aber wer bezahlt die Leistung des Mitarbeiters, wenn es sich um Garantie handelt? Die leistungserbringende Werkstätte oder der Lieferant?

    Herzliche Grüße
    gklein . . . . . . . . . . . . . . (Twingo SCe70 weiß mit "nichts" :thumbup: )

  • Ob die Garantie Leistung berechtigt ist "muss" immer vorher geprüft werden! In der Regel bekommt bei Garantie, die Arbeitskarte den Stempel verpasst. Ich stelle ein Bauteil defekt fest. Wird an Renault eine Kostenübernahme gestellt. Fast immer steht da, Renault Übernahme zu 100% . Bedeutet Renault bezahlt. Erst nach diesen schritten ist es Sinnvoll den Kunden anzurufen! Hält man sich an diese einfache Regel, erwartet dem Kunden und Werkstatt keine böse Überraschungen. Bei @mumpel als Beispiel hätte sich seine Werkstatt daran gehalten, gäbe es jetzt nicht die Unstimmigkeiten wer das Update bezahlt!

  • Soweit ich weiß, bekommt Renault von der Werkstatt vergünstigte Konditionen für Garantiearbeiten; niedrigerer Stundensatz und Teile zum Einkaufspreis. Von daher verdient die Werkstatt daran plus minus nichts.

    :thumbup: Renault Twingo 3 TCe 90 Dynamique, Bj 01/2015 :thumbup:
    R&Go DAB :thumbdown: mit nachgerüsteter Aktivantenne :thumbup:

  • OK, ich danke für die Info. Das heißt für mich, dass auch eine Vertragswerkstätte im Ausland motiviert sein sollte, eine Garantieleistung zu erbringen. Und das beruhigt mich, da sich mein Twingo hauptsächlich im Ausland bewegt.

    Herzliche Grüße
    gklein . . . . . . . . . . . . . . (Twingo SCe70 weiß mit "nichts" :thumbup: )

  • Die Vorgaben von Renault sind Überall gleich. Ob nun an der Garantie verdient wird oder nicht. Interessiert mich nicht wirklich. Habe meine Aufgaben zu erfüllen, für den Rest sind andere Leute da ;)

  • Ich denke das große Problem ist wirklich die extrem reduzierten Margen bei Neuwagen... Wenn früher noch locker ein Urlaub drin war für nen Verkäufer, dürfte es jetzt noch für ein McDonalds-Essen reichen. Dies spiegelt sich wohl auch in der "Motiviation". Ich hatte bisher nur 1! Mechaniker/Service-Techniker angetroffen der ehrlich und zugleich freundlich war. Über den Daumen gepeilt alleine bei dem Twingo hatte ich bereits mit 10+ Mechanikern/Service-Technikern zu tun. Die "Damen" am Tresen waren bisher nur zum durchreichen meiner "Anfragen". ;)

    Cosmic Energy TCe 90 (getuned auf 122 PS / gemessen 119 PS), Start & Stopp - EZ 02/2016 (BJ 2015) - Km-Stand: 135.132 km) - vorerst im Pausenmodus... Verkaufmodus... =O

  • Eine Werkstatt hat definitiv NULL Interesse daran Garantiearbeiten zu erledigen. Natürlich ist es dem Mechaniker in der Werkstatt egal, ob er nun eine Garantiearbeit oder einen normalen Kundenauftrag erledigt. Für den Betrieb sind das aber Himmelweite Unterschiede.
    Wie Twinkle es schon richtig erwähnte, werden Garantiearbeiten vom Hersteller zu vergütet-das es gerade so auf null aufgeht.
    Da kann sich natürlich jeder Denken, das Werkstattleiter eher daran Interesse daran hat effektive Stunden an Kunden zu verkaufen (natürlich auch mit Ersatzteile die selbst kalkuliert sind) als eine Garantiearbeit mit vorgebenen, niedrigeren Stundensätzen und Ersatzteilen ohne Gewinnmarge.
    Aber dieses Problem ist ja absolut unabhängig vom Ort der Arbeit. Ob Ausland oder nicht.



    Ein netter Beitrag zum Thema:
    https://www.garanbo.de/blog/8-…d-in-der-automobilbranche

    Einmal editiert, zuletzt von rossi74 ()

  • Herstellergarantie: Hersteller, Händlergarantie:Händler.


    Garantie = Garantiegeber bestimmt, was gemacht wird, Gewähr=Gesetzliche Vorgaben.


    Deutsche Garantie im Ausland gilt nur innerhalb der Auflagen des Garanten. Da sollte man die Frage nach Garantieleistungen im Ausland nicht hier im Forum stellen, sondern dem Garanten direkt.


    gklein: Woher Du diese Ruhe aus den bisherigen Antworten ziehst, verstehe ich nicht...