Nein alles Standart außer ein Aufkleber auf der "Motorhaube"
Höchstgeschwindigkeit
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Zitat
Hat schon mal einer erlebt, dass ein Käufer bei einer Probefahrt die V-Max ausprobiert hat?
(das ist meine persönliche Meinung)ICH.
Ich bin so ein Probefahrer. Ich habe bisher ALLE meine Fahrzeuge auf V-Max gecheckt BEVOR ich sie gekauft habe.
Allerdings ist mir bisher auch kein Fz untergekommen, was die eingetragene V-Max nicht erreicht hatte.Mein T3 erreicht mit den Winterreifen (VA 165/65/R15, HA185/60/R15), ebenso wie mit den Sommerreifen (VA 185/50/R16, HA 205/45/R16), die im Schein eingetragenen 165 km/h.
Laut Display sind es knapp 170km/h und gemäss GPS 168 km/h.
Eine entsprechende Zuladung von 3 Personen quittiert der T3 nur mit einer längeren Zeit bis zur V-Max...Ich persönlich würde auch dagegen vorgehen, wenn eine zugesicherte Eigenschaft im Rahmen zulässiger Tolereanzen nicht erreicht wird. (Habe ich auch schon durchgezogen...)
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hmmm, also das ist ein ganz anderer sachverhalt, denn das auto aus dem verlinkten beitrag kann ja mit der serienbereifung die Vmax erreichen, hier ist es aber so, dass der T3 eben NICHT die Vmax im serienzustand erreicht. also ist das im verlinkten bericht auch kein mangel. beim T3 ist es doch wohl so, dass per Software die Vmax beschnitten wird, denn sonst könnte per SW upgrade dieser mangel ja nicht behoben werden. also alles in allem zwei paar schuhe. von daher würdde ich dem händler das auto zurückgeben und wandeln, sollte er das in angemessener frist nicht gebacken bekommen. bis KW 30 ist meiner meinung nach schon das maximum.
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ist der Spritverbrauch nicht auch eine zugesicherte Eigenschaft?
Dann hätte ich die letzten 15 Autos wandeln müssen.
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ist der Spritverbrauch nicht auch eine zugesicherte Eigenschaft?
Dann hätte ich die letzten 15 Autos wandeln müssen.
Ja, ist... Aber schwieriger umzusetzen (Anwalt + Sachverständiger + Gericht)
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hmmm, also das ist ein ganz anderer sachverhalt, denn das auto aus dem verlinkten beitrag kann ja mit der serienbereifung die Vmax erreichen, hier ist es aber so, dass der T3 eben NICHT die Vmax im serienzustand erreicht. also ist das im verlinkten bericht auch kein mangel. beim T3 ist es doch wohl so, dass per Software die Vmax beschnitten wird, denn sonst könnte per SW upgrade dieser mangel ja nicht behoben werden. also alles in allem zwei paar schuhe. von daher würdde ich dem händler das auto zurückgeben und wandeln, sollte er das in angemessener frist nicht gebacken bekommen. bis KW 30 ist meiner meinung nach schon das maximum.
Kkar ist das nicht das selbe, steht ja auch niergends. sollte ja nur dazu dienen wie in fällen entschieden wurde wo es auch um v-max geht.bischen als argumentation.
hab ich anscheinend überlesen das es durch software gelöst wurde -
Jetzt kann ich unverhofft auch was zum Thema beitragen.
Habe vorhin meinen Megane zur Inspektion gebracht und nen Twingo mit 4000km erhalten. Ich habe direkt gemerkt, wie er ab Tacho 135kmh kaum beschleunigt und bei Punkt 140kmh Tacho definitiv abriegelt! Das ist schon krass, der von meiner Mutter fährt die 151kmh, viel mehr würde auch eh nicht gehen und keinen Sinn machen. Aber 140kmh Tacho würde für mich definitiv einen großen Mangel darstellen! -
So hatte jetzt nochmal ein Gespräch mit der Kundenbetreuung von Renault und die hat mir gesagt das ich von Seiten Renault nix bekomme und sie das auch nicht als Mangel anerkennen da es ja abgeschaltet wird in Zukunft. Ich habe ihr auch gesagt das es für mich der letzte Renault war. Leider habe ich privat sehr viel mit dem Chef von dem Autohaus zutun, und bis auf den Mangel bin ich auch zufrieden damit. Es war ein Fehler das Auto bei einem bekannten zukaufen. Aber da er da auch nichts für kann soll er da auch nicht für haften. Dachte echt das von Renault selber etwas kommt aber denen ist es egal. Ich habe jetzt draus gelernt , wenn der Fehler weg ist in kw 30 dann kann ich damit leben , und werde mir aber nach der Nummer seitens Renault keinen Renault mehr kaufen.
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Die Händler sind auch nicht das Problem. Die werden auch von den Zentralen der Hersteller am langen Arm verhungern lassen.
Das sind nur die Überbringer der schlechten Nachricht.
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Moin,
ich bin neu hier und leider auch ein Opfer der 140er Geschwindigkeit. Ich habe diesen Mangel bereits im März gemeldet. Ein Update wurde dort für die 18. Kw versprochen!! Seitdem viele Ausreden. Dem Händler sind die Hände gebunden. Ich habe dann mit einer netten Dame (Frau M.) von Renault Deutschland Kontakt. Sie bot mir einen Gutschein nach Beendigung/Beseitigung an. Ich habe dann mal ein wenig gebohrt, was das bedeutet. 100 bis 150 Euro vielleicht. Nach mehrmaligen Erinnerungen hat die Dame mir dann auch die versprochenen Kontaktdaten zugesandt. sehr nervig!!!! Zwischenzeitlich sind 3 Monate vergangenen. Mein Renault Händler in HH hat keine Kenntnis bezügl. der 30. Kalenderwoche. Die nette Dame von Renault Deutschland konnte im System auch nicht erkennen, ob Aktivitäten bezügl. Update im Gange sind. Ich war gestern beim Anwalt.Woher kommt das mit der 30. Kalenderwoche? Ich halte von den Versprechungen nichts mehr. Insgesamt lässt sich feststellen, dass es nur Telefonate und unverbindliche E-Mails seitens Renault gibt....