Die Beiträge verstießen auf keinen Fall gegen die von dir sog. Nettiquette.
Wie begründest du das?
Gerne per PN.
Die Beiträge verstießen auf keinen Fall gegen die von dir sog. Nettiquette.
Wie begründest du das?
Gerne per PN.
@Alexanders-Twingo :
Wir haben zwei deiner Beiträge gelöscht, bitte beachte die Netiquette anderen Usern gegenüber.
Ja, danke ..... manchmal geht mir der Gaul durch, wenn gewisse User, mal wieder so falsche "Tatsachen" verbreiten .... die andere dann auch noch glauben ....
P.S. Entschuldigung, an die sich an meiner Wortwahl gestört haben ...
Also ich hatte geschrieben, man sollte mal versuchsweise den Schalter desbTempomaten ausbauen, nicht "den Tempomaten" als schwarzes Kästchen oder sowas. Oder halt den Limiter deaktivieren.
Den Tempomat/Limiter Schalter aus zu bauen ist natürlich nicht zielführend und hat keinen Effekt !
Also, spart euch die Mühe, und hört nicht auf solche Technischen Laien Tips.
Wie soll den ein fragender Laie einen Technischen Laien erkennen ?
Dazu wäre ein entsprechender Wissensstand nötig. Der Tempomat befindet sich mit der Software im Einspritzsteuerteil. Kein zusätzliches Kästchen oder so. Die Schalter und Taster sind nur zur Ansteuerung vorhanden wenn der Tempomat freigeschaltet ist. Die Software die bei den ''Geschwindigkeitsgedrosselten'' drauf ist wirde sehr wahrscheinlich zum Einfahrzweck drauf gemacht und greift in die Programmzeilen des Tempomaten ein. Speicherplatz auf dem Stuerteil ist leider sehr Begrenzt und man kann dafür nicht irgend ein zusätzliches Programm aufs Steuerteil setzen. Aber man kann bestehende mit zwei drei Zeilen zusätzlich nutzen. Und genau da ist wohl was schief gelaufen. Ist wohl auch nur bei einer bestimmten Produktionsreihe so und daher haben das nicht alle.
Es hilft wirklich nur eine Softwareändeung auf dem Einspritzsteuerteil und die muss wahrscheinlich erst entsprechend geschrieben werden und vorher auch getestet um sicherzustellen das dadurch nicht andere Dinge leiden.
War und ist bei Renault leider schon immer so.
Eventuell hilft eine ACTIS Anfrage und die haben einen Patch der es ermöglicht trotz aktuellem Softwarestand dass Steuerteil mit entsprechender Softwar zu überschreiben was ohne einen solchen Patch nicht Möglich ist.
Leider weigern sich viele Autohäuser die ACTIS einzuschalten weil das eben nur ein Techniker darf und der eben damit auch Zeit verbraucht die dem Betrieb kein Geld in die Kasse bringt.
Wenn man aber entsprechende Hintergundinfo hat, dann kann man seine Werkstatt dazu auffordern ICM / MCS zu nutzen um zu schauen ob es eine ACTIS Lösungsnummer gibt oder eben eine technikeranfrage an ACTIS zu stellen.
Auch wenn das den Betreib dann zwei Stunden kostet die sie mit maximal 60 Euros vergütet bekommen.
Sie haben dann weniger Argumente und können sich schlechter rausreden von wegen Stand der Technik oder renault hat gesagt im Juli kommt was usw.
Einen Versuch ist es allemal Wert das zu machen wenn es nicht gerade eine Weltreise zum Vertragspartner ist.
Alles anzeigenLaut Bedienungsanleitung Twingo steht klar und deutlich drin, während der ersten 3000km, auf 130km/h begrenzt(sprich Tacho 140)! Während der ersten 1000km ist ein
Drehzahlbegrenzer, von dem ich übrigens überhaupt nix bemerkt habe! Lass dir nix von irgendeinem Techniker erzählen, wenn es offiziell dokumentiert ist.
Und bei 5000km+ sollte die Einfahrzeit vorbei sein, trotzdem gibt's bei Erreichen der 140 ein leichtes Kopfnicken!
Grüße
Steffen
Das steht eben NICHT genau so in der Bedienungsanleitung !
Definitiv steht dort NICHT, "während der ersten 3000 km, auf 130 km/h begrenzt" !
Und auch steht dort NICHTS von "5000 km+ sollte die Einfahrzeit vorbei sein" !
Der Drehzahlbegrenzer existiert zwar, aber das ist in jedem modernen Fahrzeug so, und hat keine Besonderheit in der Einfahrzeit !
Mein Fazit: lasst euch was von einem Techniker erzählen
P.S. Ich bin keiner, aber hier im Forum gibt es ein paar die Wissen wovon sie reden.
Das zieht die Sache doch nur in die Länge. Anwalt, Fristsetzung, ggf. Klage fertig.
Wieso? Der Mangel ist doch offenkundig, gut dokumentiert (hoffe ich) und kann nicht abgestellt werden. Ein Anwalt geht an diese Sache mit Fristsetzung ran und dann wirst Du sehen, wie schnell sowas eigentlich gehen kann.
Das ist definitiv die falsche Reihenfolge !
So bleibt man auf jeden Fall auf einem Teil der Vorinstanzlichen kosten sitzen !
In der Klage Instanz, in der Regel ebenfalls !
Also bitte, seid doch so schlau, und macht zu aller erst, ohne Anwalt, am besten in den ersten 6 Monaten nach Fahrzeugübereignung, während der Beweislastumkehr noch eine Fristsetzung !
Dann könnt ihr euch entspannt zurück lehnen, und abwarten ob die Versprechen (ich glaube nicht daran), zur Mängelbeseitigung eingehalten werden.
Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung hat
Ich drück euch die Daumen
Also da Du Dich in einem Thread für Deine Wortwahl entschuldigst und mir im nächsten Thread wieder in den Arsch tritts, würde ich mal sagen Entschuldigung abgelehnt.
Du fährst ne kleine Twingo-Knatterbüchse mit hälftig vorhandenen Eintragungen. Dafür habe ich Dich weder verlacht noch angegriffen noch angehimmelt. Solche Kisten und Typen muss es auch mal geben. Das macht das Leben interessant. Ich kann mich aber echt nicht erinnern, Dir jemals so ans Bein gepinkel zu haben wie Du jetzt aktuell mir.
Ich kann Dir sagen, und das hilft Dir vielleicht auch im Umgang mit realen Personen, wenn Du so um Dich tritts, interessieren mich Deine Gäule einen Kericht (um das andere Wort mal zu vermeiden).
Schade. Wenn es wirklich zu falschen Aussagen oder Handlungen durch mein Geschreibsel kommen kann, dann hätte sicher ne kurze Nachricht direkt an mich besser funktioniert.
In der Sache ist schon vor einigen Posts hier die Aussage aufgetaucht, dass der Limiter nicht über 140 einstellbar wäre, ob nun erst seit neuestem oder aufgrund eines Fehlers oder sonstwas. Ich habe einfach nur beigetragen, dass der Limiter zumindest bei mir im sce70 an sich auch höher geht und funktioniert. Um mehr geht es mir nicht.
Aber ist auch egal. Macht es gut und viel Glück bei der Lösung dieses und anderer Probleme. Und danke für die vielen netten Unterhaltungen hier, vielleicht eher mit Ausnahme dieser hier.
Ebend, Pax Dacianas, geht euch nicht an den Hals wegen so nem nichtssagenden Mist.
Is doch völlig Egal, machen kanns sowieso keiner Privat noch nicht mal ich weil ich keinen Password Dongle mehr hab. Ich komm nicht mehr an den Server wo die Updates drauf sind.
Kommt auch keine Freie drann. Nur Renault oder Dacia.
Wenn Ihr euch wegen nem Unfall den Ihr vielleicht miteinander hattet und beide Autos komplett im Ar... sind so an den Hals geht dann könnte ich das ja wenigstens noch nachvollziehen. Aber wegen so einer Lapalie die soweieso nur durch Renault oder Dacia behoben werdenkann sich Angiften muss nicht sein.
Seid brav jetz, Aus, Sitz, Platz. Vielleicht braucht Ihr euch ja nochmel gegenseitig für irgendwas. Ihr würdet es dann Bereuen euch so Gestritten zu haben.
Da wollte ich mich doch auch mal erkundigen, warum mein Twingo bei 140km/h den Motor abregelt, und lande in einem solch elendig langen Thread...
Nun, der Wagen regelt wirklich genau bei 140km/h ab, und man merkt auch, dass der kleine durchaus mehr bringen würde. Allerdings merkt man auch, dass die Seitenwindemfindlichkeit bei höherer Geschwindigkeit nicht zu mehr Sicherheit führen würde, eher umgekehrt
Will ich aber mal wirklich größere Strecken fahren, so würde ich michs chon freuen,w enn ich ein wenig schneller fahren könnte. Ich habe bislang nicht in meinen fahrzeugschein geschaut...
ich werd mal probieren, den Schalter unten auf der Konsole auszuschalten, der ist imme ran, vielleicht löst das ja das Problem bei mir ...
Ich habe die Spar- und Geiz-Version des Twingo, also den mit knapp 70PS und ohne Klima und mit manuellen Fensterhebern...
Ich hatte wegen des 140-km/h-Problems am Mo. einen Termin beim Händler. Nachdem man festgestellt hat, dass der Twingo 1.0 wirklich bei Tacho 140 abregelt, brauche man die Software-Daten meines Wagens, um eine Technik-Anfrage bei Renault durchzuführen. Ergebnis - nachdem ich einen Tag auf den Twingo verzichten musste: bei Renault arbeitet man einem Softwareupdate, welches in der 30. KW verfügbar sein soll (den Termin glaubt noch nicht einmal der Händler), so dass ich mich Anfang August wieder melden solle.
Irgendwie unglaublich: Renault braucht Monate, um eine Software zu entwickeln, damit mein Twingo endlich so läuft wie die Modelle vorher! Und: wo kam denn wohl die aktuelle 140-km/h-Software so plötzlich her? Oder unterliegt die tatsächliche erreichbare Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs bei Renault dem Zufallsprinzip?
Ich glaube, dass man von Renault als Kunde irgendwie zur Demut erzogen wird: schon froh sein, wenn (oder: falls) der Wagen nach Monaten endlich das macht, was Renault beim Kauf versprochen hat (von dem Ärger und den Umständen, die der Kunde hat, wird überhaupt nicht geredet - geschweige denn offiziell um Entschuldigung gebeten).
Meine Begeisterung wächst ständig...