"Ein Mangel bedeutet juristisch, dass eine Abweichung der IST- von der vertraglich vereinbarten SOLL-Beschaffenheit einer Sache vorliegt."
Sollte es sich um ein Fahrzeug handeln, dass für den deutschen Markt produziert wurde, ist alles klar: 7% zu geringe Höchstgeschwindigkeit ist ein Mangel.
Bei EU- oder Grau-Importen kann es anders ausschauen: Ggf. kein Mangel, falls in dem Exportland eine Begrenzung vorgesehen wäre.
Tatsächlich sind es sogar ...
151 km/h zugesicherte Eigenschaft - 136 km/h (140 Tacho - 4 Tachoabweichung) tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit = - 15 km/h Differenz
151 km/h - 15 km/h = 10 % Abweichung von der zugesicherten Geschwindigkeit
Auch wenn es mal Richter geben sollte, die bei - 10 % entscheiden, hier sollte auch ohne Reineking & Eggert das Argument 10 % Gewicht haben