Höchstgeschwindigkeit

  • "Ein Mangel bedeutet juristisch, dass eine Abweichung der IST- von der vertraglich vereinbarten SOLL-Beschaffenheit einer Sache vorliegt." :)
    Sollte es sich um ein Fahrzeug handeln, dass für den deutschen Markt produziert wurde, ist alles klar: 7% zu geringe Höchstgeschwindigkeit ist ein Mangel.


    Bei EU- oder Grau-Importen kann es anders ausschauen: Ggf. kein Mangel, falls in dem Exportland eine Begrenzung vorgesehen wäre.

    Tatsächlich sind es sogar ...


    151 km/h zugesicherte Eigenschaft - 136 km/h (140 Tacho - 4 Tachoabweichung) tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit = - 15 km/h Differenz


    151 km/h - 15 km/h = 10 % Abweichung von der zugesicherten Geschwindigkeit


    Auch wenn es mal Richter geben sollte, die bei - 10 % entscheiden, hier sollte auch ohne Reineking & Eggert das Argument 10 % Gewicht haben :D

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    2 Mal editiert, zuletzt von Alexanders-Twingo ()

  • Ich weiß jetzt nicht was du für eine Rechnung aufmachst. ?(


    Ich komme recht genau auf die 10 %.
    Einfacher Dreisatz
    100% = 151 km/h
    90% = 136 km/h


    Grüße

    Twingo Limited SCE 70 EDC
    Weiß, Faltdach, Automatik, Alus, Tempomat, elektr. Spiegel, Parkhilfe, Seitenscheiben schwarz. R-Go Klimapaket, Sitzpaket, Modularitätspaket, Spurhaltewarner, Flexicase Ablagepaket.

  • 1. würde ich die Tachoabweichung nicht einberechnen, ohne einen Test mit geeichten Mitteln. Wenn ser Wert falsch ist, dann bei beiden Werten. Siehe 2


    2. Wenn man sie einberechnet, dann nicht nur unten (136) sondern auch beim oberen Wert.

    Twingo 3 Tce90 Energy Cosmic @122 ps :thumbup: (Fährt nun jemand anderes)

  • Hast du vollkommen Recht ! Ein Versuch war's wert , oder :D

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  • @'Alexanders-Twingo



    Das ist völlig falsch.
    Wennd er Renault Händler die V-max. rausnehmen würde, hat das Fahrzeug keine ABE mehr, sodern der Händler
    kein Gutachten hat. Dies hat er zu 99,9% nicht.
    Im übrigen weiss ich nicht ob das gegen seinen Händlervertrag verstossen würde, bei Mercedes - Smart - Volkswagen etc. ist das nämlich so.



    Zu meinen Felgen:
    weshalb darf ich nicht erwähnen was ich fahre bzw. was möglich ist wenn danach gefragt wird?


    Eine Preiswerbung habe ich nicht gemacht.


    Und noch etwas: Ich lasse keine Unmengen produzieren, damit ich am Ende anbiedern muss.


    Schönen Sonntag noch und viel Spass :D

  • So so ..... du bist also der einzige der das kann (Vmax ändern mit Gutachten ) :D


    Eben, du weisst es nicht :!:


    Vertragshändler können auch, gegen solch einen Verstossen, und tun das auch regelmäßig ohne Konsequenzen !


    Im übrigen gilt, man kann einem freien Unternehmer das nicht verbieten :!:


    Zu den Felgen:


    Eine Werbung bleibt es auch ohne Preisangabe :!:


    So so ...... du fährst einen Twingo III :?:

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  • Ob der Händler die Begrenzung rausnehmen kann, weiß ich nicht.
    Wenn ich Händler wäre, ich würde es nicht machen.


    Das ist eine Sache vom Hersteller, wenn, dann müsste der das machen oder veranlassen.


    Ob man den Wagen deswegen wandeln kann, möglich. Das Auto erreicht die angegebene Höchstgeschwindigkeit ja nicht, weil die Motorkraft nicht ausreicht, sondern weil er abgeriegelt ist. Mich würde der Grund dafür mal interessieren.
    Wenn man das vor Gericht austragen will, sollte man eine gute Rechtsschutzversicherung haben.


    Grüße

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