Reifendruck TwinRun Felge 17"

  • Nein, ich habe sie noch nicht eintragen lassen, das werde ich bei Gelegenheit nachholen.


    Wegen der Eintragung habe ich keine Bedenken: nichts steht über, schleift, Traglasten vergleichbar, Außenabmessungen unverändert --> reine Formsache

    Hallo, ich weiß der Thread ist sehr alt. Ich stehe jetzt aber genau vor dem Problem, erworbene und montierte

    17er TwinRun Felgen für meinen TCE 90 eintragen zu lassen. Ist dir das damals gelungen, und kannst du mir eventuell mit daraus entstandenen Unterlagen weiterhelfen? Ich finde zu diesem speziellen Fall trotz intensiver Suche einfach nichts. VG, Jens

  • Müssen die überhaupt "eingetragen" werden? Ich habe die gleichen auf meinem Cosmic (73PS).

    Im FZ Schein steht 165/185.


    Ausgeliefert wurde er 2016 mit 185/205. Ich habe bisher noch keinen Ärger gehabt, auch nicht beim TÜV.

  • Hallo Paule2,


    danke schon mal für deine schnelle Antwort. Ich habe mir schon gedacht, dass es in dieser Rad/Fahrzeug Kombination Mitstreiter gibt.


    Meine Sorge ist, in einer P

    Kontrolle oder im Falle eines Unfalls keinen Nachweis in Fahrzeugschein oder COC und auch keine Papiere wie TÜV Gutachten oder ABE für diese Kombination vorweisen zu können, auch wenn die GT Ausführungen damit fahren.


    Deswegen suche ich nach derartigen Unterlagen. Renault scheint da wenig Unterstützung zu liefern, wahrscheinlich muss ich beim TÜV direkt nachfragen, wenn sich hier keiner mehr meldet.


    Ich wäre schon sehr frustriert, das wieder abmontieren zu müssen, denn die Kombination passt von den Überständen, dem Platz im Radkasten, der Funktion und letztlich von der Optik her wirklich perfekt.


    Merci

  • Aktueller Stand:

    TÜV und Renault sehen nur die Möglichkeit einer Einzelabnahme mit Gesamtkosten von mehreren Hundert Euro.

    Ich glaube, da gibt es keine weitere Option. Müssen die Felgen wieder runter, obwohl exakt so im GT verbaut.

    Was für ein Ärger!

  • Antwort von Fachmann:


    Im FZ Schein steht meistens die Größe, mit der der FZ Typ bei Beantragung der Zulassung zur serenmäßigen Fertigung durch den Hersteller, vorgeführt wurde.


    Alle anderen Reifengrößen oder Radkombinationen die zugelassen sind, stehen in Listen des Herstellers. Auch TÜV, Dekra haben Zugriff auf diese Listen.


    Nur wenn andere Kombinationen oder Größen rauf sollen braucht man ABE usw, also das Gefummel von früher.

  • Genau das scheint bei TwinRun 17" der Fall zu sein.


    Falls Fachmann genauere Daten (z.B. Fahrzeugschein) braucht, gebe ich die gerne weiter. Die Räder sind original Renault für den GT und haben folgende Größen/Reifen:


    Felgen: TwinRun

    2x 185/45 17 78H / 6x17

    2x 205/40 17 80 H / 7x17

    Yokohama BluEarth


    Fahrzeugschein:

    2.1: 3333

    2.2: BDK000115

    V.9: 715/2007*136/2014W/EG

    K: e2*2007/46*0457*08


    Bin für jeden Tipp dankbar.

  • Nee, braucht er nicht, es gibt nach seiner Aussage Listen bei den Herstellern und beim TÜV / DEKRA. Wenn dort deine Reifen zu deinem Modell nicht drauf stehen, brauchst du ABE usw.

    Er meinte, die Listen seien über google abrufbar.

  • Das ist leider eine zu allgemeine Aussage. Die genannten Listen wurden ja bereits von mir, von inzwischen 2 TÜV Stellen und von Renault gecheckt.


    Mir würde nur eine konkrete Angabe helfen. Beispielsweise jemand, der die 17" GT-Räder auf seinem TCE90 fährt und wir der das durchgekriegt hat. Oder entsprechende Gutachten, die eine Einzelkomplettabnahme hinfällig machen. Oder weitere Ideen zum Thema, von denen ich bisher keine Kenntnis erlangen konnte.