Lüftungsschlitze Motor

  • ich glaub dass macht echt sinn... War heute auf dem Rückweg von einer Fortbildung aus dem tiefsten Hessen (Kasslerberge) nach Bad Zwischenahn / Oldenburg... Da wra der Motor konstant am Anfang circa bei 98 Grad =P

    Cosmic Energy TCe 90 (getuned auf 122 PS / gemessen 119 PS), Start & Stopp - EZ 02/2016 (BJ 2015) - Km-Stand: 135.132 km) - vorerst im Pausenmodus... Verkaufmodus... =O

  • 98 Grad beim alten Polo, hätte er schon gekocht.

    Mein (noch) Auto ein Corsa B von 1998 ist immer über 95° =O naja muss eh nur noch 37 Tage halten :sleeping:


    @vitabur das sieht schon herb geil aus! würde es auch machen aber.. :/

  • Schwarze Rückleuchten?

    Ich glaube das Thema hatten wir schon mal. Die Rückleuchten sind lasiert. Inwiefern das zulässig ist weiß ich nicht. Schaut aber sehr stimmig aus. Finde das Heck ohne Scheibenwischer toll. Scheue aber den Aufwand... :rolleyes:

    Twingo TCe90 Luxe mit Sportpaket und Soundpaket :D
    Bastuck Twin E und Software (Vmax und Leistung):saint:

  • Bin zwar kein TÜV Prüfer, Reflektoren sind unten Vorhanden, sehe kein Problem. Kommt wieder um auf den Prüfer an. 18 Jahre ohne gefahren, bis der letzte TÜV sagte da fehlt was.

  • Hier mal die korrekte Gestzeslage zu getönten lackierten oder mit Folie bezogenen Rückleuchten aus dem Busgeldkatalog 2017


    Damit eindeutig geklärt ist das es illegal ist !


    https://www.bussgeldkatalog.org/tuning-scheinwerfer/


    Manipulation der Scheinwerferabdeckung
    Nicht in jedem Falle nehmen Tuner große Umbauten an ihren Fahrzeugen in Angriff, um die Beleuchtung am Fahrzeug zu individualisieren. Stattdessen greifen Sie auf farbige Lacke oder Folien zurück. Dabei verkleben sie die Scheinwerferflächen zum Beispiel mit dunklen Spezialfolien. So lässt sich durch Tuning die Farbe der Scheinwerfer verändern
    Diese Praxis ist jedoch in jedem Falle unzulässig. Nur weiße, gelbe und rote Leuchten sind an Fahrzeugen zulässig. Andere Farben dürfen weder durch Einbau von Glühlampen noch durch Folierung oder Lackierung am Fahrzeug angebracht sein. Die Lichtdurchlässigkeit der Lichtquellen darf nicht manipuliert werden. Andernfalls drohen Verwarngelder, der (vorläufige) Entzug der Betriebserlaubnis und der Verlust des Versicherungsschutzes.