Die haben sich die Übergabe des Einschreibens von meiner 10-jährigen Tochter unterschreiben lassen ... ein No-G
stimmt wie kannst du deine Tochter erlauben alleine an die Tür zu gehen und aufzumachen?
Die haben sich die Übergabe des Einschreibens von meiner 10-jährigen Tochter unterschreiben lassen ... ein No-G
stimmt wie kannst du deine Tochter erlauben alleine an die Tür zu gehen und aufzumachen?
Ganz einfach @Tom-Tiger: in dem Sie Hitzefrei hatte und ich noch 2 Stunden arbeiten musste.
Jetzt musste das Arme Ding also an dem Tag nicht nur allein heimradeln, sich selbst rein-lassen und alleine auf mich warten, nein, sie musst auch noch alleine die Mikrowelle bedienen und Fremden die Türe öffen ...
Ich Rabenmutter
Lach, mir brauchst du nichts erzählen meiner ist 11 von Schwimmbad Kino Mc Donalds schoppen Biken Fertigkuchen backen oder Spagetti ist Alles dabei das kann man sie getrost alleine machen lassen.
Das war nicht darauf bezogen das sie ohne dich das macht sondern es würde dir nichts helfen von wegen Haftung und so.Unterschrieben angenommen und zugestellt wurde der Brief, somit ist für den Boten die Sache erledigt.
Und du bist keine Rabenmutter
@Tom-Tiger: meine ist doch froh wenn die Alte nicht da ist ... würde mich auch wundern wenn sie noch am Rockzipfel hinge ... scheint ja bei euch das gleiche ...
Aber vor Gericht ist es echt so, das sie nicht 'geschäftsfähig' sind und man somit wirklich aus allen Haftungen rauskäme ... weiss nur nicht ob sich dann das Jugendamt meldet wegen 'Verletzung der Aufsichtspflicht'.
Kannst mal googeln, die Kids dürfen nicht mal ein Päckchen annehmen
Ja kann dir nur aus der Praxis sagen das Recht haben und Recht bekommen immer untschiedlich ist. Hab mehere Freunde bei der Post ,Zusteller und Sachbearbeiter. Da iast das Klar geregelt das man nur berechtigten Personen zustellen darf. Hat er das gegen Unterschrift getan ist Alles palleti. Nach Wochen oder Monaten wird er eh nicht mehr wissen wer an der Tür war und nachdem er keinem Kind was geben darf muss und kann es nur ein Erwachsener gewesen sein. So einfach ist das.
Und wenn man die Unterschrift klar als die meiner Tochter erkennt ?
Und wenn man die Unterschrift klar als die meiner Tochter erkennt ?
nein, die frage stellt sich garnicht. es darf nur an berechtigte übergeben werden -deshalb kann deine tochter nie unterschreiben. sonst wäre das system ein fall für den mülleimer. wenn jeder der was mit seinen bestellungen oder anderen post das anzweifeln lässt . gute chancen hättest du wenn sie die post nicht angenommen hätte und er keine oder gefälschte unterschrift hat.
Das Einschreiben ist ein Produkt der Post und ist somit in den AGB beschrieben. Mit Versand des Einschreiben erkennt der Versender die AGB an.
Dort steht, dass ein in den Wohnräumen des Empfängers angetroffener Angehöriger als Ersatzempfänger das Schreiben annehmen kann.
Auf Alter und Geschäftsfähigkeit gehen die AGB nicht ein.
Das Einschreiben ist ein Produkt der Post und ist somit in den AGB beschrieben. Mit Versand des Einschreiben erkennt der Versender die AGB an.
Dort steht, dass ein in den Wohnräumen des Empfängers angetroffener Angehöriger als Ersatzempfänger das Schreiben annehmen kann.
Auf Alter und Geschäftsfähigkeit gehen die AGB nicht ein.
Prima.hatte Text nicht bei der Hand.
gut zu wissen - danke