Reparatur Arbeiten, egal welcher Art, dürfen nur mit Freigabe vom Kunden(das seit ihr) durchgeführt werden! Eine Werkstatt stellt nur Fest und erstellt einen Kostenvoranschlag, alles weiter liegt im Kunden seiner Hand, ist auch sein Auto. Selbst wenn der Zahnriemen, schon zwei Jahre überfällig ist oder die Bremsen schon Metall auf Metall sind. Logischerweise muss der Kunde bei solchen fällen Extra noch mal Unterschreiben das ihm das bewusst ist und die Werkstatt aus der Haftung ist! Bedeutet der Zahnriemen reißt und die Folge ist ein Motorschaden, ist der Kunde in seiner Schuld!